Süddeutsche Zeitung

Urteil des Bundesfinanzhofs:Studium kann von der Steuer abgesetzt werden

Miete, Studiengebühren, Büchergeld: Studenten können die Kosten ihrer Ausbildung in Zukunft leichter steuerlich geltend machen. Dem Staat drohen nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs damit Steuerausfälle in Milliardenhöhe.

Lehrlinge und Studenten können nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) die Kosten ihrer Ausbildung künftig leichter steuerlich geltend machen. Das höchste Finanzgericht in Deutschland widersprach mit zwei an diesem Mittwoch veröffentlichten Urteilen der gängigen Praxis der Finanzämter, wonach die Aufwendungen für die Erstausbildung oder das Erststudium generell nicht mit späteren Steuerzahlungen verrechnet werden können.

Ein solches allgemeines Abzugsverbot könne nicht aus dem Einkommensteuergesetz abgeleitet werden, entschied der BFH (Az: VI R 38/10 und VI R 7/10). In beiden Fällen seien die Kosten der Ausbildung hinreichend konkret durch die spätere Berufstätigkeit der Kläger veranlasst, so dass sie als vorweggenommene Werbungskosten berücksichtigt werden müssten, hieß es zur Begründung.

Eigentlich dürfen derartige Kosten seit 2004 nicht mehr beim Finanzamt geltend gemacht werden. Darauf beriefen sich auch die Behörden, als sie den Klägern die Absetzung ihrer Kosten verweigerten.

In einem Fall hatte ein angehender Pilot geklagt und Kosten von fast 28.000 Euro geltend gemacht. In dieser Höhe beantragte er mit seiner Einkommensteuererklärung 2004 einen Verlustvortrag festzustellen. Sein Argument: Die Ausbildung gleiche vorweggenommenen Werbungskosten für seinen künftigen Job als angestellter Pilot. Im zweiten Fall hatte eine Medizinstudentin geklagt.

Die Finanzämter und später auch die Gerichte folgten der Logik der Kläger aber nicht, weil die Kosten nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses zustande kamen. Die Kosten für die Miete am Studienort, Uni-Gebühren, Computer und Bücher können schnell Summen im fünfstelligen Bereich erreichen. Dem Staat drohen damit Steuerausfälle in Milliardenhöhe.

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