Urteil am Gerichtshof für Menschenrechte:Lektion für die Kirche

Ehebruch ist kein Kündigungsgrund: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erteilt der katholischen Kirche eine Nachhilfestunde in Arbeitsrecht. Es wurde höchste Zeit. Im Namen der Moral darf nicht diskriminiert werden.

Heribert Prantl

Wohin soll ich mich wenden, wenn Gram und Schmerz mich drücken?" So beginnt die Deutsche Messe des Komponisten Franz Schubert, die in den katholischen Pfarreien so gern und inbrünstig gesungen wird. Der frühere Organist der Sankt-Lambertus-Kirche zu Essen kennt jetzt die Antwort auf diese Frage: Man wendet sich am besten nicht an die Instanz, von der die Schubert-Messe handelt - sondern an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Den hatte der Organist in letzter Not angerufen, weil ihn die katholische Kirche nach

Deutsche Bischofskonferenz Fulda

Die katholische Kirche darf einen Organisten nicht deshalb entlassen, weil er Ehebruch begangen hat. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

(Foto: dpa)

14 Jahren als festangestellter Kirchenmusiker hinausgeworfen hatte. Der Gerichtshof hat nun geholfen und die Kündigung für menschenrechtswidrig erklärt; sie war wegen einer außerehelichen Beziehung ausgesprochen worden.

Die katholische Kirche predigt gern von Nächstenliebe. Viele Heilige sind von ihr heiliggesprochen worden, weil sie ein Vorbild an Nächstenliebe waren. Von der Kirche als Arbeitgeber kann man das aber nicht sagen. Wer nicht "gottgefällig" lebt, wird gekündigt; und wer gottgefällig ist, das bestimmt sie. Die katholische Kindergärtnerin, die sich scheiden lässt, ist es angeblich nicht. Angestellte in Kirchen- und Ordensbetrieben (Lehrer, Ärzte, Pflegekräfte) lebten daher bisher in prekären Arbeitsverhältnissen. Diese Zeit verdünnten Arbeitsrechts geht nun zu Ende. Der Gerichtshof akzeptiert die kirchliche Strenge nur noch bei Angestellten, die herausgehobene Repräsentanten ihrer Kirche sind.

Die Kirchen gehören zu den größten Arbeitgebern in Deutschland. Bisher ist es ihnen gelungen, ihre Moral dem staatlichen Arbeitsrecht überzustülpen. Die Gerichte haben das überwiegend mitgemacht, weil die Kirche ein "Tendenzbetrieb" ist. Dort gelten andere arbeitsrechtliche Regeln als in einer Schraubenfabrik: So ist es keine rechtswidrige Diskriminierung, wenn die bischöfliche Finanzkasse lieber einen Katholiken einstellt als einen Muslim. Aber es ist nicht in Ordnung, wenn die katholische Kirche einen homosexuellen Hausmeister kündigt, weil er eine Lebenspartnerschaft eingeht; Homosexualität wird in dieser Kirche nur so lange akzeptiert, wie sie nicht öffentlich wird.

Solche Bigotterie darf der Staat nicht akzeptieren. Es darf keine Diskriminierung von Menschen geben, die sich nach Recht und Gesetz verhalten. Wenn die Kirche den Straßburger Spruch als unzulässigen Eingriff in die Religionsfreiheit begreift, täuscht sie sich. Der normale Angestellte darf nicht darunter leiden, dass in Deutschland viele Kindergärten, Schulen und Krankenhäuser nicht vom Staat, sondern von Kirchen betrieben werden. Subsidiarität bedeutet nicht Unterwerfung unter kirchliche Normen.

Die Kirche täte gut daran, wenn sie sich Nachsicht, Barmherzigkeit und Solidarität nicht von einem Gericht beibringen lassen müsste. Das Leitwort des Ökumenischen Kirchentages im Mai lautete: Damit ihr Hoffnung habt. Die Kirchenführer sollten sich daran halten.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: