Arbeitsrecht:Urlaub für Profis

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20 freie Tage pro Jahr stehen jedem zu, der fünf Tage in der Woche arbeitet. (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)

Wie hoch ist mein Urlaubsanspruch? Habe ich in Teilzeit weniger Urlaubstage? Wann verfällt mein Urlaub? Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Erholung vom Job.

Von Catrin Gesellensetter

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat Anspruch auf bezahlten Urlaub. So will es das Gesetz. Wann die freien Tage abzufeiern sind, wie lange man sie aufsparen darf und in welchen Fällen Arbeitnehmer sich ihren Urlaub abkaufen lassen können, wird aber immer komplizierter - auch, weil der Europäische Gerichtshof (EuGH) das traditionelle Urlaubsverständnis der hiesigen Rechtsprechung immer wieder verändert. Was Arbeitnehmer für ihre Ferienplanung wissen müssen.

Wie hoch ist mein Urlaubsanspruch?

Das Bundesurlaubsgesetz gesteht Arbeitnehmern bei einer Fünf-Tage-Woche 20 freie Tage pro Jahr zu, bei einer Sechs-Tage-Woche 24 Tage. Dass die meisten Beschäftigten deutlich längere Auszeiten nehmen können, liegt an den großzügigen Regeln der Arbeits- oder Tarifverträge. Sie sehen meist zwischen 27 und 30 freie Tage pro Kalenderjahr vor, gewähren also sogenannten "überobligatorischen Urlaub".

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Habe ich in Teilzeit automatisch weniger Urlaubstage als Kollegen, die Vollzeit arbeiten?

Nicht unbedingt. "Entscheidend ist, wie die Teilzeit ausgestaltet ist", sagt Till Hoffmann-Remy, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei der Kanzlei Kliemt.Arbeitsrecht in Frankfurt. Arbeite ein Arbeitnehmer an fünf Tagen pro Woche, nur eben weniger Stunden, könne er ebenso viele Urlaubstage beanspruchen wie seine Kollegen in Vollzeit. "Wer hingegen nur drei Tage pro Woche (aber dafür volle Tage) arbeitet, dessen Urlaubsanspruch wird anteilig gekürzt", so der Jurist.

Wie lange kann ich meine Ansprüche geltend machen?

Grundsätzlich müssen Beschäftigte ihren Urlaub im laufenden Kalenderjahr nehmen, sonst verfällt er. Das Bundesurlaubsgesetz erlaubt es nur in zwei Fällen, nicht verbrauchte Tage ins Folgejahr hinüberzuretten. Paragraf 7 Absatz 3 legt fest: "Eine Übertragung (...) auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen." Lehnt der Chef im laufenden Jahr also immer wieder Urlaubsanträge ab, etwa, weil es viel zu tun gibt, ist eine Übertragung erlaubt. Gleiches gilt, wenn der Arbeitnehmer lange krank war und deshalb seinen Urlaub nicht (vollständig) abfeiern konnte. Allerdings lassen sich die freien Tage nach deutschem Recht maximal bis zum 31. März des Folgejahres aufsparen. Wer dann noch Resturlaub vom Vorjahr übrig hat, verliert seinen Anspruch. Manchmal jedenfalls. Denn dank des EuGH gibt es inzwischen diverse Ausnahmen von dieser Regel.

Was gilt, wenn ich lange krank bin und deshalb keinen Urlaub machen kann?

Nach deutschen Recht ist vorgesehen, dass der Urlaub zum 31. März des Folgejahres verfällt. Allerdings hat der EuGH diese Regelung des Bundesurlaubsgesetzes inzwischen für europarechtswidrig erklärt. Seither gilt: Wenn ein Arbeitnehmer seinen Urlaub wegen einer langwierigen Krankheit nicht nehmen kann, verfällt dieser weder am Jahresende des laufenden noch zum 31. März des Folgejahres, sondern erst nach 15 Monaten und damit zum 31. März des übernächsten Jahres (EuGH, Az. C-214/10, BAG, Az. 9 AZR 353/10).

Verfällt mein Urlaub, wenn ich vergessen habe, den Antrag rechtzeitig zu stellen?

Bis vor Kurzem wäre die Antwort auf diese Frage ein klares "Ja" gewesen. Doch im November des vergangenen Jahres entschied der EuGH: Die Arbeitnehmer sind nicht allein dafür verantwortlich, ihren Urlaub rechtzeitig zu nehmen ( Az. C-619/16, C-684/16). Auch die Arbeitgeber müssen dazu beitragen, dass die Belegschaft rechtzeitig in die Ferienplanung einsteigt. Und sie müssen beweisen, dass sie ihre Mitarbeiter über die Risiken eines etwaigen Urlaubsverfalls aufgeklärt haben. "Nach der neuen Rechtsprechung trifft Arbeitgeber die Pflicht, jeden einzelnen Mitarbeiter nachweislich darauf hinzuweisen, dass (und wie viele) offene Urlaubstage er noch hat, klarzumachen, an welchem Datum diese Tage verfallen, und die Betreffenden unmissverständlich aufzufordern, diesen Urlaub zu nehmen", erläutert Arbeitsrechtler Hoffmann-Remy. "Tun sie das nicht, bleibt der Urlaub über die nach deutschem Recht vorgesehenen Verfallsfristen hinaus erhalten."

Das Bundesarbeitsgericht hat die Vorgaben aus Luxemburg bereits im Februar 2019 umgesetzt ( Az. 9 AZR 541/15). Nicht entschieden ist allerdings bisher, wie lange sich Urlaubsansprüche auf diesem Weg konservieren lassen. "Besteht das Arbeitsverhältnis fort, liegt es aber nahe, die 15-Monats-Grenze anwenden, die auch für Langzeiterkrankte gilt", sagt Britta Alscher, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Partnerin bei Pusch Wahlig Workplace Law in Berlin.

Was passiert, wenn das Arbeitsverhältnis endet, bevor ich meinen Jahresurlaub genommen habe?

In diesem Fall (und nur dann) verwandelt sich der Urlaubsanspruch in einen Abgeltungsanspruch. Statt bezahlter Freizeit können Arbeitnehmer dann den Gegenwert ihres Urlaubsanspruchs in Geld verlangen. Das gilt nach der Rechtsprechung des EuGH übrigens auch, wenn der Beschäftigte stirbt, ohne seine freien Tage abgefeiert zu haben. In diesem Fall können seine Erben vom Arbeitgeber eine finanzielle Vergütung des ungenutzten Urlaubs verlangen (EuGH, Az. C-569/16 und C-570/16).

Ein Wahlrecht zwischen Abgeltung und Urlaub in natura sehen weder das deutsche Urlaubsrecht noch der EuGH vor.

Mein Arbeitsvertrag unterscheidet zwischen gesetzlichem und sonstigem Urlaub. Was bedeutet das?

Mit solchen Gestaltungen versuchen Arbeitgeber, ihre finanziellen Risiken in Sachen Urlaub gering zu halten. Das funktioniert, denn die arbeitnehmerfreundliche Rechtsprechung des EuGH bezieht sich ausdrücklich nur auf gesetzliche Urlaubsansprüche - also die besagten 20 beziehungsweise 24 Tage pro Jahr. "Durch die Unterscheidung lassen sich gesetzlicher und überobligatorischer Urlaub unterschiedlichen Verfallsdaten unterwerfen", erläutert Rechtsanwältin Alscher. Zudem können die Arbeitgeber anordnen, dass die Arbeitnehmer erst den gesetzlichen Urlaub nehmen, bevor sie die Zusatztage abfeiern. Verfügen sie dann auch noch, dass die Zusatztage am 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres verfallen, wenn sie bis dahin nicht genommen wurden, können Arbeitnehmer nichts dagegen unternehmen.

Wie vertragen sich Urlaub und Elternzeit?

Gut. Geht ein Mitarbeiter in Elternzeit, ohne seinen bis dahin angelaufenen Urlaub genommen zu haben, werden die verbleibenden Tage auf die Zeit nach der Elternzeit übertragen - egal, wie lang sie dauert. Endet das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit, muss der Arbeitgeber noch nicht gewährten Urlaub abgelten.

Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob während der Elternzeit neue Urlaubsansprüche entstehen. Auch das ist grundsätzlich möglich. "Arbeitgeber können aber gegensteuern, indem sie den Urlaub pro Monat der Elternzeit um jeweils ein Zwölftel kürzen", sagt Hoffmann-Remy. "Diese Kürzung müssen sie ausdrücklich erklären." Vielfach geschieht das gleich zu Beginn der Elternzeit. Die Erklärung lässt sich aber bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nachholen. Die Regelung ist europarechtskonform und umfasst sowohl gesetzliche als auch vertragliche Urlaubsansprüche (BAG, Az. 9 AZR 362/18).

© SZ vom 15.04.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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