Plagiatsaffäre:Guttenberg stimmt Veröffentlichung zu

Jetzt also doch: Der frühere Verteidigungsminister Guttenberg stemmt sich nicht mehr gegen die Veröffentlichung des Uni-Gutachtens zu seiner Doktorarbeit. Derweil kritisiert SPD-Innenexperte Edathy die Entscheidung des Bundestags auf Strafverzicht. Und die Wissenschaft sorgt sich um ihren Ruf.

Plötzlicher Sinneswandel? Der frühere Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg akzeptiert die Veröffentlichung des Gutachtens der Universität Bayreuth über seine teils abgeschriebene Doktorarbeit. Guttenbergs Anwälte teilten am Mittwoch in Berlin mit, ihr Mandant stimme der Veröffentlichung des Berichts der zuständigen Kommission zu.

Plagiatopfer kritisiert Guttenberg

Der frühere Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) stimmt nach Darstellung seiner Anwälte der Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse seiner Universität zu seiner umstrittenen Doktorarbeit zu.

(Foto: dapd)

Den Anwälten zufolge hat Guttenberg für den Fall, dass die Hochschule ihre Ergebnisse publik macht, weder eine Klage angedroht noch eingereicht. Der CSU-Politiker stehe zu seiner Aussage, an der Aufklärung des Sachverhalts mitwirken zu wollen. Ihr Mandant wende sich nur dagegen, dass Ergebnisse an die Presse lanciert werden, bevor das Verfahren beendet sei. "Dies widerspricht allen Regeln eines ordentlichen Verfahrens, das interessenunabhängig betrieben werden sollte."

Die Universität Bayreuth kommt einem Bericht der Süddeutschen Zeitung zufolge zu dem Schluss, dass Guttenberg bei seiner Doktorarbeit mit Absicht getäuscht hat. Der frühere Minister, der im März wegen der Affäre zurücktrat, hatte dies stets bestritten.

Wegen offensichtlicher Plagiate in seiner Dissertation wurde Guttenberg der Doktortitel bereits aberkannt. Die Universität will ihren Bericht zu dem Fall Anfang Mai veröffentlichen. Die Rechtsanwälte Guttenbergs hatten nach Angaben der Universität Vorbehalte dagegen geäußert und dies mit Persönlichkeitsrechten ihres Mandaten begründet.

Zuvor hatte der Bundestag angekündigt, auf einen Strafantrag gegen Guttenberg zu verzichten. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) habe den Ältestenrat in seiner letzten Sitzung davon unterrichtet, dass dafür keine Notwendigkeit bestehe, sagte ein Sprecher Lammerts.

SPD-Innenexperte Sebastian Edathy zog diese Entscheidung in Zweifel: "Der Bundestagspräsident sollte der Öffentlichkeit erläutern, warum er von der Stellung eines Strafantrages absehen will", sagte Edathy der Online-Ausgabe der Mitteldeutschen Zeitung. "Wenn das Urheberrecht des Bundestages verletzt wurde und das keine Konsequenzen hat, würde ein negativer Präzedenzfall geschaffen."

Guttenberg hatte auch mehrere Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes ohne Nennung der Quelle in seiner Dissertation verwendet. Lammert hatte im Februar moniert, dies sei ein doppelter Verstoß sowohl gegenüber den Regelungen des Bundestages als auch gegenüber wissenschaftlichen Mindeststandards. Der Bundestag ist als Rechteinhaber der Ausarbeitungen seines Wissenschaftlichen Dienstes berechtigt, bei möglichen Urheberrechtsverstößen einen Strafantrag zu stellen.

Hochulrektoren-Präsidentin warnt vor "Generalverdacht"

Nachdem auch FDP-Politikerin Silvana Koch-Mehrin mit ihrer Doktorarbeit unter Plagiatsverdacht geraten war, warnte die Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz, Margret Wintermantel, davor, einen Generalverdacht gegen die Wissenschaft aufzubauen. Dies sei unverantwortlich gegenüber dem sehr engagierten wissenschaftlichen Nachwuchs, sagte sie der Neuen Osnabrücker Zeitung. "Wir reden hier nicht von einem Massenphänomen, sondern von Einzelfällen, die sehr wohl äußerst bedauerlich sind." Es gelte, diese Fälle, Ursachen und Motive genau zu analysieren und daraus die notwendigen Konsequenzen zu ziehen.

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