Unternehmensgründung:Verloren im Kürzel-Chaos

GmbH oder lieber oHG? Eine gute Idee alleine reicht nicht. Wer ein eigenes Unternehmen gründen will, muss sich auch für die richtige Rechtsform entscheiden. Welche das ist?

Susanne Klaiber

Manche Deutsche haben geniale Ideen, andere, einfach keinen Arbeitsplatz mehr - also gründen sie ihr eigenes Unternehmen. Jedes Jahr werden in Deutschland zwischen 830.000 und 900.000 Gewerbe angemeldet. Und immer stehen die Gründer vor der schwierigen Wahl, welche Rechtsform für sie die richtige ist. "Die optimale Form gibt es nicht", sagt Markus Neuner, Spezialist der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, "sondern nur die fürs jeweilige Vorhaben sinnvolle." Manchmal müsse man die Form auch wechseln, wenn sich das Unternehmen weiterentwickle. "Die Auswahl ist ja keine Entscheidung fürs Leben."

NEUES SCHILD FÜR KREISVERKEHR

In welche Richtung soll es gehen? Welche Rechtsform für ein Unternehmen die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab.

(Foto: DPA/DPAWEB)

Das deutsche Recht differenziert zwischen Einzelunternehmen, Personengesellschaften wie GbR, oHG, KG, GmbH & Co.KG, PartG und Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und AG. "Kapital- und Personengesellschaften unterscheiden sich vor allem in der Besteuerung, der Haftung der Gesellschafter und dem Aufwand für Gründung, in Buchführungs- und Bilanzierungspflichten", erklärt Bernhard Richter, Notar und Rechtsanwalt aus Berlin.

Alle Unternehmenstypen - außer Kleingewerbetreibenden, GbR und PartG - müssen ins Handelsregister eingetragen werden, eine öffentlich einsehbare Liste, die von den Amtsgerichten geführt wird. "Alle eingetragenen Unternehmen unterliegen dem Handelsgesetzbuch und müssen eine doppelte Buchführung mit Jahresabschluss, eine Bilanz, erstellen", sagt Carsten Rothbart vom Deutschen Steuerberaterverband. Dafür nützt ihnen das Register aber zum Beispiel, wenn sie Geschäfte mit ausländischen Partnern machen wollen: "Das ist wie eine Art Pass", sagt Neuner.

Einzelunternehmen (Kleingewerbetreibende und Kaufleute)

Die meisten Selbständigen beginnen als Einzelunternehmer. Sie melden ihr Unternehmen beim Gewerbeamt an, Freiberufler wie Publizisten beim Finanzamt. "Man muss nur vorher prüfen, ob man ein erlaubnispflichtiges Gewerbe betreiben will, also eines, für das der Anbieter zum Beispiel seine Zuverlässigkeit nachweisen muss", sagt Neuner. Dazu zählen zum Beispiel Immobilienmakler, Pfandleiher oder Sicherheitsdienstleister. Außerdem gibt es einige Handwerker wie Maurer, die nur mit Meisterbrief selbständig arbeiten dürfen.

Die Rechtsform des Einzelunternehmens eignet sich für Pläne mit überschaubarem Risiko, denn der Unternehmer haftet mit seinem gesamten Vermögen - bei Insolvenz kann er also auch das private Haus, Grund, Mobiliar und Auto verlieren. Lässt sich ein Einzelunternehmer ins Handelsregister eintragen, trägt er die Bezeichnung eingetragener Kaufmann oder eingetragene Kauffrau, kurz "e. K.".

Kleingewerbetreibende und Freiberufler müssen nicht buchführen, bei ihnen reicht zur Gewinnermittlung eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Einzelkaufleute dagegen müssen eine aufwändigere doppelte Buchführung und eine Bilanz erstellen, "wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Jahren einen Jahresumsatz von mehr als einer halben Million Euro und einen Gewinn von mehr als 50.000 Euro erzielen", sagt Steuerfachmann Rothbart.

Gesellschaften bürgerlichen Rechts, offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften

"Gesellschaften bürgerlichen Rechts, auch BGB-Gesellschaften genannt, und offene Handelsgesellschaften ähneln von der Haftung Einzelunternehmen, nur braucht es zur Gründung mindestens zwei Personen", sagt Neuner. Welche Rechte und Pflichten die Gesellschafter haben, ist gesetzlich nur sehr allgemein geregelt. "Ich rate dringend, das detailliert in einem Vertrag festzuhalten", sagt der Jurist, "mit einem mündlichen Vertrag, der laut Gesetz auch reicht, hat man bei einem Streit nichts in der Hand - also nichts als Ärger."

Alle Gesellschafter haften auch für die Fehler der anderen mit ihrem gesamten Vermögen. Der Unterschied zwischen GbR und oHG besteht in der Eintragung ins Handelsregister: Die GbR ist nicht erfasst, die oHG schon.

Kommanditgesellschaft (KG): Die KG eignet sich für Unternehmer, die andere an ihrer Firma beteiligen wollen, aber die starren gesetzlichen Regelungen einer AG scheuen. Zur Gründung ist mindestens ein Komplementär nötig, der vergleichbar einem Einzelunternehmer voll haftet und das Unternehmen führt. Außerdem braucht es mindestens einen Kommanditisten, also einen Gesellschafter, der nur mit seiner Einlage haftet, und in der Regel kaum Einfluss hat.

Für alle Kommanditisten gelten die gleichen Bedingungen. "Das unterscheidet sie von stillen Teilhabern, die sich zu individuellen Konditionen an Firmen beteiligen können, dafür aber im Geschäftsleben nicht auftreten dürfen", sagt Neuner. Wenn ein Kommanditist aussteigen will, muss die Firma ihn auszahlen. Eine GmbH & Co.KG funktioniert wie eine KG, nur ist der Komplementär kein Mensch, sondern eine GmbH. "In diesem Fall müssen dann beide Firmen separat Steuererklärungen abgeben, bilanzieren etc.", sagt Rothbart. Die GmbH & Co.KG ist außerdem verpflichtet, wie die Kapitalgesellschaften ihre Bilanzen jedem Interessenten im Internet öffentlich zugänglich zu machen.

Partnergesellschaft (PartG): Sie ist der GbR vergleichbar, nur dass sie von Freiberuflern gegründet wird. "Da Freiberufler häufig Akademiker sind, versprechen sich viele von diesem Namen einen Imagegewinn", sagt Neuner. Die Gesellschafter haften mit ihrem ganzen Vermögen, allerdings gibt es Ausnahmen.

GmbH: Die GmbH, wie sie zum Beispiel der Wohnwagenhersteller Fendt gewählt hat, eignet sich für Unternehmer, die nur mit ihrer Einlage aber nicht mit ihrem Privatvermögen haften wollen. "Kreditgeber verlangen aber in der Regel mehr Sicherheiten von den einzelnen Gesellschaftern als nur ihre Einlage", sagt Neuner. Zur Gründung reicht eine Person. Die Firma wird von mindestens einem Geschäftsführer geleitet, der von den Gesellschaftern bestimmt wird. Ein Gesellschafter kann auch selbst Geschäftsführer sein.

Die GmbH muss ihre Bilanzen öffentlich machen. Das Stammkapital beträgt mindestens 25.000 Euro. "Zum Eintrag ins Handelsregister reicht auch die Hälfte", sagt Notar Richter, "bis der Rest aufgestockt ist haften die Gesellschafter dafür auch mit ihrem Privatvermögen". Wer nicht so viel Geld hat, kann seit 2008 schon mit einem Euro eine Mini-GmbH gründen, offiziell UG (haftungsbeschränkt). Allerdings muss die Firma dann ein Viertel ihres jährlichen Gewinns als Rücklage bilden. "Das haftungsbeschränkt im Firmennamen schreckt außerdem manche Kunden und Partner ab", sagt Neuner, "weil es signalisiert, dass der Unternehmer eher wenig Geld hat und die persönliche Haftung scheut."

Aktiengesellschaft

Für Unternehmer, die wachsen und unabhängig vom Kapital der Banken sein wollen, kann die AG die richtige Form sein. Der Autovermieter Sixt etwa ist so organisiert. "Zur Gründung reicht eine Person. Die Anteile der Firma (Aktien) gehören einem oder mehreren Aktionären (sie entsprechen den Gesellschaftern in anderen Rechtsformen), die nur mit dieser Beteiligung haften. Die Aktionäre wählen den Vorstand - das kann der Gründer sein - , der etwa die Aufgaben eines Geschäftsführers in anderen Rechtsformen übernimmt und nicht an die Weisungen der Aktionäre gebunden ist. Der Vorstand wird von mindestens drei Aufsichtsräten kontrolliert. "Die Kosten für diese Leute muss man einkalkulieren", sagt Neuner, "gerade bei Neugründungen übernehmen das aber auch Familienmitglieder".

Das Startkapital einer AG beträgt mindestens 50.000 Euro. "Wenn jemand wenig Geld hat und dennoch das Heft in der Hand behalten will, ist das also recht schwierig", warnt Notar Richter, "man braucht für viele wesentliche Entscheidungen nämlich eine Dreiviertelmehrheit". Eine AG muss ihre Bilanzen offenlegen. An die Börse muss sie dagegen nicht , aber sie darf es - anders als eine Kleine AG, die nur wenige Aktionäre hat und weniger Vorschriften erfüllen muss. "Für Geschäftskontakte kann eine AG von Vorteil sein", meint Neuner, "AG, das signalisiert: Wir wollen wachsen."

Europäische Aktiengesellschaft und ausländische Unternehmensformen

"Die SE kommt für die meisten Gründer eher nicht in Frage", sagt Neuner, "das ist etwas für Big Player." Diese Aktiengesellschaften eignen sich für Betriebe mit Aktivitäten in mehreren EU-Ländern, wie etwa der Münchner Hawe-Hydraulik, deren Sitz einfach verlegt werden kann - was unter Umständen Steuern sparen hilft. Zur Gründung braucht es ein Mindestkapital von 120.000 Euro, eine Börsennotierung ist dagegen nicht Pflicht. Die Aktionäre haften nur mit ihrer Einlage. Geleitet wird die SE entweder von einem Vorstand, der von einem Aufsichtsrat kontrolliert wird, oder von einem Verwaltungsrat alleine.

Ausländische Unternehmensformen: In Deutschland dürfen auch Unternehmen ausländischer Rechtsformen tätig sein, sie haben allerdings auch ihren Sitz im Ausland. Lange war die britische Limited bei Deutschen sehr beliebt. Die Drogeriekette Müller zum Beispiel ist eine KG mit einer Limited als Komplementär. Der Limited ähneln die deutsche GmbH beziehungsweise Mini-GmbH.

Nach Recherchen der Hans-Böckler-Stiftung ist die Gruppe der Unternehmen mit "Exoten-Status" in der BRD zwar klein, "aber sie wächst". Experten der Stiftung sehen das kritisch, weil Firmen so Mitbestimmungsrechte umgehen könnten, die in Deutschland eigentlich vorgeschrieben seien.

Freie Berufe: Freiberufler sind Selbständige mit wissenschaftlicher, künstlerischer oder erzieherischer Tätigkeit, zum Beispiel Ärzte, Architekten, Grafiker oder Rechtsanwälte. In Deutschland gibt es derzeit laut dem Bundesverband der Freien Berufe (BFB) mehr als eine Million selbstständige Freiberufler. Da sie kein Gewerbe anmelden müssen, sind nicht in der Gewerbeanzeigenstatistik erfasst. Verbindliche Entscheidungen, wer steuerlich zu den Freiberuflern gehört, trifft das Finanzamt.

Sie überlegen, Ihr eigenes Unternehmen zu gründen? Stellen Sie Ihre Fragen an Existenzgründungs-Beraterin Antje Fiedler. Am Donnerstag ab 15 Uhr im Live-Chat auf sueddeutsche.de.

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