Uni Bayreuth: Plagiatsaffäre:Es wird öffentlich - ob Guttenberg will oder nicht

Die Universität Bayreuth will den Untersuchungsbericht zu den Plagiaten in Guttenbergs Doktorarbeit Ende April der Öffentlichkeit vorlegen. Auch gegen den Widerstand des Ex-Ministers.

Guttenbergs Anwalt kann sie nicht aufhalten: In der Plagiatsaffäre um Ex-Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) wird die Universität Bayreuth ihren Untersuchungsbericht Ende April vorlegen. Die fünfköpfige Kommission zur Selbstkontrolle der Wissenschaft sei am 7. April zu ihrer abschließenden Sitzung zusammengekommen, bestätigte Hochschulsprecher Frank Schmälzle am Montag. Derzeit würden Ergänzungen aus den Reihen der Kommissionsmitglieder in die Stellungnahme zum wissenschaftlichen Fehlverhalten des Ex-Ministers eingearbeitet. Der Abschlussbericht soll dann Ende des Monats der Hochschulleitung übergeben werden.

Solidaritaetsdemonstration fuer Karl-Theodor zu Guttenberg

Raus in die Öffentlichkeit: Die Universität Bayreuth will den Abschlussbericht zu Guttenbergs Doktorarbeit Ende April vorlegen.

(Foto: dapd)

Zu Einzelheiten aus dem Bericht und möglichen Konsequenzen aus dem Fall Guttenberg wollte sich Schmälzle am Montag nicht äußern. Er bekräftigte, dass die Universität Bayreuth den Bericht notfalls auch gegen den Willen des Ex-Minister veröffentlichen wolle.

Rückendeckung bekam die Hochschule auch vom Präsidenten der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Matthias Kleiner. "Das Thema hat eine solche öffentliche Aufmerksamkeit erfahren, dass ich davon ausgehe, dass die Ergebnisse der Kommission der Universität Bayreuth auch veröffentlicht werden", sagte Kleiner der Rheinischen Post. In die Debatte um die mögliche Gefährdung der Persönlichkeitsrechte will sich der Spitzenvertreter der deutschen Wissenschaft nach Angaben eines Sprechers aber nicht einmischen.

Guttenberg will die Veröffentlichung des Untersuchungsberichts verhindern. Seine Anwälte begründen dies mit den Persönlichkeitsrechten ihres Mandanten. Einem Bericht der Süddeutschen Zeitung zufolge kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass Guttenberg in seiner Doktorarbeit bewusst Passagen anderer Autoren übernommen und dies nicht gekennzeichnet hat. Am Sonntag hatte Guttenbergs Anwalt die Universität Bayreuth scharf attackiert, weil diese Informationen an die Presse gegeben habe, ohne dass die Kommission ihre Arbeit abgeschlossen hatte. Er sprach von einer "Vorverurteilung" seines Mandanten.

Die Kanzlerin erwartet Aufklärung

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) erwartet von ihrem ehemaligen Verteidigungsminister in der Affäre um seine Doktorarbeit noch immer volle Aufklärung. Die Kanzlerin gehe davon aus, dass der CSU-Politiker "weiterhin zur Aufklärung voll beiträgt", sagte Regierungssprecher Steffen Seibert in Berlin. Er ging aber nicht näher auf die Frage ein, ob dazu auch die Veröffentlichung des Untersuchungsberichts der Universität Bayreuth gehöre.

Bislang keine Anzeigen betroffener Autoren

Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Guttenberg wegen Verstößen gegen das Urheberrecht bei seiner Doktorarbeit dauern derweil an. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft in Hof liegen bislang jedoch keine Anzeigen betroffener Rechteinhaber vor. Oberstaatsanwalt Reiner Laib dementierte am Montag einen Bericht des Magazins Der Spiegel, demzufolge die bayerische Justiz nach Präzedenzfällen suche, in denen Ermittlungen wegen Urheberrechtsverstößen mangels öffentlichen Interesses eingestellt worden seien und die Plagiatsaffäre möglicherweise keine strafrechtlichen Folgen haben werde.

Zum Stand und zu einem Zeitpunkt für den Abschluss des Verfahrens wollte sich Laib mit Hinweis auf die laufenden Ermittlungen nicht äußern. "Wir geben keinen Sachstandsbericht", sagte der Oberstaatsanwalt.

In den ersten beiden Wochen nach Bekanntwerden der massiven Plagiatsvorwürfe gegen den CSU-Politiker waren rund 80 Anzeigen bei der Justiz in Hof eingegangen, vornehmlich wegen Verstößen gegen das Urheberrecht. Diese würden aber nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, die Strafverfolgungsbehörde halte ein Einschreiten von Amts wegen wegen eines besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung für geboten. Dies sei dann der Fall, wenn ein erheblicher Schaden für das Schutzgut Urheberrecht drohe, verwies Laib auf eine Mitteilung von Anfang März.

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