Umzug für die Lehrstelle:Am Geld soll's nicht scheitern

Da hat man endlich einen Ausbildungsplatz gefunden - und dann ist er Hunderte Kilometer entfernt. Doch Azubis, die für ihre Lehrstelle umziehen müssen, bekommen finanzielle Hilfe.

Ständig wird von offenen Lehrstellen geredet - aber in der unmittelbaren Umgebung ist einfach keine zu finden? Wer in seiner Region keine Lehrstelle findet, sollte auch über einen Umzug nachdenken. Das muss nicht am Geld scheitern. In solchen Fällen könnten Jugendliche eine Berufsausbildungsbeihilfe - kurz: Bab - beziehen, erläuterte Frauke Wille von der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg.

Rekordzahl offener Lehrstellen in Sachsen

Fü eine Lehrstelle umzuziehen, lohnt sich. Finanziell gibt es Hilfe von der Agentur für Arbeit.

(Foto: ddp)

Voraussetzung dafür sei, dass sie während ihrer Lehre nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsort zu weit entfernt ist. Wenige Wochen vor dem Start des neuen Ausbildungsjahres sind immer noch viele Bewerber auf der Suche nach einer Lehrstelle. Nach jüngsten Zahlen der BA hatten Ende Juli 152.600 Bewerber noch keinen Ausbildungsplatz gefunden. Zugleich waren aber 108.500 Plätze unbesetzt.

Vor allem in Ostdeutschland haben Bewerber nach Angaben des Deutschen Industrie- und Handelskammertags derzeit gute Chancen, noch unterzukommen. Ein Umzug kann sich daher für Bewerber aus anderen Regionen lohnen. Wie hoch die Beihilfe für sie ausfällt, ist unterschiedlich. Sie hängt zum Beispiel von den Mietkosten ab. Außerdem werden die Ausbildungsvergütung und das Einkommen der Eltern angerechnet. "Dabei werden aber Freibeträge berücksichtigt", erklärte Wille.

Infrage kommt die Förderung für alle, die ihre erste Ausbildung absolvieren. Schulische Ausbildungen - etwa zur Hebamme oder zum Krankenpfleger - werden aber nicht gefördert. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind und wie hoch die Beihilfe voraussichtlich ausfallen wird, lässt sich im Internet unter http://babrechner.arbeitsagentur.de ausrechnen.

Eine Sonderregel gilt für erwachsene Azubis, die verheiratet sind oder ein Kind haben. Sie können die Bab auch erhalten, wenn sie in erreichbarer Nähe zu ihrem Elternhaus leben, ergänzte Wille. Beantragt wird die Beihilfe bei der Agentur für Arbeit am jeweiligen Wohnort.

Darum kümmern sich Lehrlinge besser rechtzeitig: Denn gezahlt wird erst ab dem Monat der Antragstellung. Wer sie also erst nach Beginn der Lehre beantragt, verschenkt womöglich Geld. Ist die Beihilfe einmal genehmigt, erhalten Lehrlinge sie für die gesamte Dauer ihrer Ausbildung.

In der Bab ist keine Umzugskostenbeihilfe enthalten. "Auszubildende können eine solche Hilfe extra beantragen", erklärt Wille. Sie müssten dann aber nachweisen, dass der Umzug für die Ausbildung notwendig ist. Ob das bewilligt wird, liege im Ermessen des Vermittlers der jeweiligen Arbeitsagentur. Angehende Azubis sollten es daher unbedingt vor dem Umzug abklären, ob die Agentur ihnen finanziell unter die Arme greift - damit sie am Ende nicht auf den Kosten sitzenbleiben.

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