Überwachung am Arbeitsplatz:Bespitzelt und abgehört

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Die Bundesregierung bringt ein Gesetz auf den Weg, das die Daten von Arbeitnehmern besser schützen soll. Aber wann darf der Arbeitgeber trotzdem heimlich filmen? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Sibylle Haas

Die Ausspäh-Affären bei der Bahn, Lidl, Telekom und anderen Firmen hatten die Öffentlichkeit alarmiert: Der Schutz von Arbeitnehmerdaten hierzulande ist schlechter als oft angenommen. Vorgesetzte scheuen sich nicht, Mitarbeiter heimlich zu filmen, sie in ihrer Freizeit auszuspionieren, E-Mails zu kontrollieren oder Telefone abzuhören. Damit soll nun Schluss sein. Nach langem Ringen einigte sich die Bundesregierung auf einen Gesetzesentwurf zum Arbeitnehmer-Datenschutz. Wichtiger Punkt: die heimliche Videoüberwachung wird verboten. Wehren können sich Mitarbeiter allerdings bereits heute, wenn ihre Daten missbraucht werden.

Video-Überwachungskamera am Auswärtigen Amt in Berlin, 2003

Die heimliche Video-Überwachung am Arbeitsplatz wird verboten - in Ausnahmen bleibt sie jedoch möglich.

(Foto: dpa)

Was können Betroffene tun?

"Sie brauchen einen Betriebsrat, der seine Überwachungsaufgaben ernst nimmt", sagt die Arbeitsrechtlerin Helga Nielebock vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Das gelte auch beim Datenschutz. Arbeitnehmer können den Arbeitgeber auffordern, die Daten offen zu legen, die über sie gespeichert sind. Und sie können auf Unterlassung klagen, wenn er die Daten unberechtigt verwendet. Allerdings, so die DGB-Juristin, würden die meisten dies nicht tun, weil sie Angst vor Repressalien hätten. "Deshalb fordern wir hier das Recht, dass Verbände für ihre Mitglieder klagen können", sagt Nielebock. Georg-R. Schulz, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Kanz Hans Schulz, betont, dass Arbeitnehmer nicht verpflichtet seien, "in die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung ihrer persönlichen Daten einzuwilligen".

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