Für den Übertritt von der Grundschule auf ein Gymnasium hat jedes Bundesland eigene Regeln. Vielerorts laufen derzeit die Anmeldungen, in Nordrhein-Westfalen ragt das Thema in den Wahlkampf hinein. Die SPD verspricht dort, im Falle eines Wahlsiegs die verbindlichen Übertrittsgutachten abzuschaffen.
Der Grundschulverband und Politiker der Grünen kritisieren die Prognosen der Lehrer für die richtige Schulform als "staatlich verordnete Hellseherei". Am Donnerstag werden die Kultusminister aller 16 Länder einen Überblick über den Stand der Forschung erhalten; Jürgen Baumert vom Max-Planck-Institut für Bildungsforschung wird ihnen die Ergebnisse einer neuen Studie vorstellen. Zentrale Fragen und Antworten dokumentiert die Süddeutsche Zeitung:
Wer entscheidet, ob es ein Kindaufs Gymnasium schafft?
Grundsätzlich sollen Eltern und Lehrer bei der Entscheidung zusammenwirken.
In etwa der Hälfte der Bundesländer können sich die Eltern jedoch über den Rat der Lehrer hinwegsetzen und ihr Kind auch aufs Gymnasium schicken, wenn die Lehrer zum Beispiel eine Realschule empfehlen. In den anderen Ländern sind die Gutachten der Schulen verbindlich, teils gibt es Notengrenzen. Bayern verlangt einen Schnitt von mindestens 2,33 in den Hauptfächern für eine Gymnasialempfehlung.
Wenn Eltern mit dem Ergebnis hadern, können ihre Kinder an einem Probeunterricht oder an Tests teilnehmen und so eventuell doch noch die gewünschte Schulform erreichen. In Hamburg wollte der Senat den Elternwillen einschränken, rudert jetzt aber zurück. Im Saarland hat die Jamaika-Koalition die zuvor verbindlichen Übergangsgutachten abgeschafft. Bundesweit hat fast jeder sechste Schüler, der ein Gymnasium besucht, für dieses keine Empfehlung erhalten.