Überbrückungsgeld oder Ich-AG:Erst testen, dann gründen

Von Rolf Winkel

(SZ vom 1.10.2003) Die meisten Arbeitsämter bieten für interessierte Arbeitslose Existenzgründungsseminare an, mit denen sie den Sprung in die Selbstständigkeit vorbereiten können. Diese Seminare sollten auch Ich-AG-Gründer besuchen - selbst wenn von ihnen nicht ausdrücklich verlangt wird, dass sie daran teilnehmen.

Wer gefördert werden will, muss die Entscheidung zur Existenzgründung nicht übers Knie brechen. Ein ausgereiftes Gründungskonzept kann während der Arbeitslosigkeit entwickelt und - ganz legal - erprobt werden. Das kann beispielsweise in einer Nebenbeschäftigung als Selbstständiger geschehen. Denn wenn die selbstständige (Neben-)Tätigkeit wöchentlich weniger als 15 Stunden in Anspruch nimmt, kann selbstständig gearbeitet und zugleich Arbeitslosengeld oder -hilfe bezogen werden. Allerdings rechnet das Arbeitsamt die Einnahmen teilweise auf Arbeitslosengeld oder -hilfe an.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: