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"Treibhauseffekt" im Büro:Hitzefrei für Angestellte

Mit zunehmender Wärme fällt die Arbeit schwerer. Deshalb hat ein Richter die Temperatur auf maximal 26 Grad gedrosselt. Ein Haken hat das Urteil: Das Limit gilt nicht, wenn es draußen heißer ist als 32 Grad.

Die Raumtemperatur in einem Büro darf 26 Grad nicht überschreiten. Es sei denn, draußen herrschen Temperaturen von mehr als 32 Grad. Auf ein entsprechendes Urteil des Bielefelder Landgerichts macht jetzt das Fachinstitut Gebäude-Klima in Bietigheim-Bissingen aufmerksam.

Geklagt hatte eine Anwaltskanzlei aus Gütersloh, die 1999 in einem Neubau mehrere Geschosse angemietet hatte. Regelmäßige Messungen ergaben, dass die Innenraumtemperatur in den angemieteten Büroräumen an mehreren Tagen auf 32 Grad anstieg, obwohl es draußen kühler war. Durch die großen Fensterflächen, die vor Sonneneinstrahlung mit einfachen Außenjalousien geschützt waren, entstand, so ein Kanzleimitarbeiter, ein "Treibhauseffekt", der auch durch regelmäßiges Lüften nicht in den Griff zu bekommen war.

Nach dem Gerichtsurteil ist es jetzt Aufgabe des Vermieters bzw. des Bauträgers, für erträgliche Innenraumtemperaturen zu sorgen. Ob durch andere Beschattungsanlagen oder durch den Einbau von Klimaanlagen, das bleibt ihm überlassen.

Hohe Raumtemperaturen haben nach Angaben von Experten einen entscheidenden Einfluss auf die Behaglichkeit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter. "Bei einem Anstieg der Temperaturen auf über 22 Grad Celsius muss bereits mit einem Abfall der Leistungsfähigkeit um fünf Prozent pro zusätzlichem Grad gerechnet werden", so Prof. Dr.-Ing. Ulrich Pfeiffenberger, Vorsitzender des Fachinstituts Gebäude-Klima.

Aktenzeichen: Landgericht Bielefeld 3 O 411-01.

(sueddeutsche.de/ sid)

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