Titelhandel:Doktor Hochstapler

Lesezeit: 2 min

Der Handel mit falschen Titeln blüht. Mancher Schwindel-Doktor kommt ungeschoren davon. Doch wer erwischt wird, muss mit einer Freiheitsstrafe rechnen.

Doktoren und Professoren genießen hohes Ansehen. Nur ist längst nicht alles echt, was nach hehrer Wissenschaft klingt. Wie Katalogware werden angeblich akademische Bezeichnungen inklusive prunkvoller Urkunde über das Internet gehandelt. Als "Top-Geschenkidee" etwa wird der Titel eines schottischen "Laird" - eine Art Landedelmann - offeriert. Die "Verleihung" kostet 69 Euro.

Die Sehnsucht nach einem prestigeträchtigen Titel verspricht gute Geschäfte. Im Netz tummeln sich Anbieter, die akademische Arbeiten im Auftrag verfassen. So genannte Ghostwriter umwerben eine Klientel, die "Diplom-, Magister- oder Doktorarbeiten nachgeschrieben haben" möchte. Ein Werk aus fremder Feder kostet mehrere 10.000 Euro.

Doch so erworbene Titel sind höchst fragwürdig. "Rechtmäßig erwerben heißt nicht kaufen, sondern selbst eine wissenschaftliche Arbeit anfertigen und die Examen ablegen", sagt der Jurist des Deutschen Hochschulverbandes in Bonn, Martin Hellfeier. Gekaufte kirchliche oder akademische Grade dürfen von Gesetzes wegen in Deutschland nicht benutzt werden.

"Titelmissbrauch wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet", erklärt Hellfeier. Der Deutsche Hochschulverband schätzt, dass von den etwa 25.000 jährlich in Deutschland erstellten Doktorarbeiten mindestens ein Prozent "schlicht abgeschrieben, zusammengeschustert oder unredlich erworben ist".

Bis Hochstapler entlarvt werden, vergeht viel Zeit, weil selten jemand misstrauisch wird. Aus Ehrfurcht vor Titel und Urkunde scheuen viele vor Fragen zurück. Doch bisweilen rutschen Prominente auf glattem Titel-Parkett aus. 2005 verurteilte das Amtsgericht Heidelberg den umstrittenen Leichenplastinator Gunther von Hagens wegen Titelmissbrauchs zu 108.000 Euro Strafe. Von Hagens hatte einen in China verliehenen Professorentitel geführt, ohne auf dessen Herkunftsland hinzuweisen.

Das verlangen jedoch die deutschen Vorschriften. Ob und wie im Ausland erworbene Titel anerkannt und geführt werden dürfen, entscheiden die Wissenschaftsministerien der einzelnen Bundesländer. Doch wenn sich niemand über das falsche Führen eines ausländischen Titels beschwert, gibt es auch keine behördlichen Recherchen.

In Deutschland berechtigt ein mit Promotion abgeschlossenes Hochschulstudium zum Führen des Doktortitels. Professoren werden nach von den Universitäten festgelegten Regeln berufen. Wer es so weit gebracht hat, darf stolz ein "Dr." oder "Prof." vor seinen Namen setzen und den Dr.-Titel in den Ausweis eintragen lassen.

Zusätze geben Aufschluss, in welchen Bereichen jemand promoviert hat. Ein Dr. phil. ist Geisteswissenschaftler, ein Dr. jur. ein Jurist. Für besondere Verdienste verleihen Unis auch Doktortitel oder Professuren ehrenhalber, abgekürzt Dr. h.c. oder Prof. h.c., abgeleitet vom lateinischen honoris causa. Ganz ohne Studium kommen jedoch zwei "Doktoren" aus, die Rettung aus höchster Alltagsnot versprechen: der "Puppendoktor" und der "PC-Doktor".

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: