Tätowierungen im Job:Tattoos sind kein Tabu mehr

Anpassen

Grenzfall: Unterm Ärmel blitzt das Tattoo hervor. Für Lufthansa-Stewards wäre das verboten.

(Foto: E+/Getty Images)

Die Kleiderordnung im Büro wird lockerer, selbst bei der Berliner Polizei sind Tattoos inzwischen erlaubt. Doch es gibt Grenzen.

Von Harald Freiberger

Manchmal kommt es zu komischen Szenen, wenn Stephan Rieger abends mit langärmeligem Hemd und langer Hose weggeht. Erzählt der Münchner Tätowierstudio-Besitzer, was er macht, hört er schon mal die Frage: "Selber tätowiert bist du aber nicht, oder?" Einmal antwortete er zum Scherz mit "Nein", da kam zurück: "Würd' auch nicht zu dir passen."

Sieht man von Händen, Hals und Gesicht ab, gibt es nur noch zwei kleine Stellen an Riegers großem Körper, die nicht tätowiert sind, eine am Rücken und eine am rechten Oberschenkel. Und die lässt er sich in diesen Tagen gerade machen von der Tätowiererin seines Vertrauens, die zugleich seine Angestellte ist: Julia Tempel. Ihr Nachname ist ein Kunstwort, abgeleitet vom Firmennamen. "Tempel München", so nannte Rieger sein Studio, das er 2007 gründete. Inzwischen gehört es zu den größten in München, acht Tätowierer arbeiten für ihn.

Stephan und Julia sitzen in ihrem Studio in der Rosenheimer Straße. Es ist alles vorbereitet, Tätowiermaschine, Nadeln und Farben stehen auf dem Tisch, der von einer Klarsichtfolie bedeckt wird. Nachher wird sich Stephan auf die Liege legen, noch 20 Tätowierstunden braucht er, 350 Stunden hat er dann insgesamt auf dem Buckel und anderen Körperteilen. "Ich bin so froh, wenn's vorbei ist, endlich keine Schmerzen mehr, es tut nämlich mit dem Alter immer mehr weh", sagt der 41-Jährige.

Vorher erzählen beide noch die Geschichte von der erstaunlichen Entwicklung ihres Jobs. Anfang der Neunzigerjahre war ein Tattoo noch ein Merkmal von Außenseitern, ein soziales Stigma, eine Art Brandzeichen. Es gab drei Personengruppen, die Tattoos trugen: Seeleute, Knastbrüder und Rocker. Dann passierte etwas Sonderbares: Nach und nach ließen sich auch andere Personengruppen tätowieren, angefangen mit den "Arschgeweih" genannten Verzierungen junger Frauen am unteren Rücken. Heute, 25 Jahre später, ist der Trend in der Mitte der Gesellschaft angekommen, wie sich in diesem heißen Sommer besichtigen lässt. Es gibt Schätzungen, wonach in Deutschland in der Generation der 25- bis 34-Jährigen jeder Zweite ein Tattoo trägt. Über alle Altersgruppen hinweg ist es jeder Fünfte.

Das hat auch Auswirkungen auf das Arbeitsleben. Vor wenigen Jahren noch wäre es undenkbar gewesen, dass ein Angestellter mit Kundenkontakt sein Tattoo offen tragen darf. Bei zwei Organisationen ist dieses Tabu schon gefallen: Anfang des Jahres teilte die Berliner Polizei mit, dass Tattoos kein Hinderungsgrund mehr für eine Einstellung sind. Voraussetzung ist, dass sie "die Repräsentationsziele der Polizei Berlin" nicht beeinträchtigen. Tabu sind weiter religiöse, politische, obszöne oder gewaltverherrlichende Motive, auch Tattoos an Hals, Händen und Gesicht.

Die Berliner Polizei räumt ein, die neue Regelung habe auch damit zu tun, dass man "den Bewerberkreis für die Polizeiausbildung nicht unnötig einschränken" wolle. Jedes Jahr würden etwa 1200 Azubis eingestellt. Bisher konnte man die Stellen noch immer besetzen, "die stagnierenden Schulabgängerzahlen und erhebliche Konkurrenz mit anderen Behörden und Firmen sind aber eine Herausforderung, um genügend geeignete Bewerber zu finden", sagt ein Sprecher. Man tut sich schwer, wenn man jeden mit einer kleinen Tätowierung aussortiert.

Tattoos inzwischen sogar im Bankwesen erlaubt

Sogar die ersten Bankberater mit Kundenkontakt dürfen in Deutschland ihre Tattoos jetzt zeigen. Im Juni erregte die Sparkasse Hochschwarzwald damit Aufsehen. Sie erlaubt "dezente Tattoos ohne politische und religiöse Statements", es müsse "auch für den Gegenüber noch ästhetisch wirken". Festgelegt ist das in einer neuen, 22-seitigen Stilfibel für die Mitarbeiter, die eine Gruppe junger Leute in Abstimmung mit dem Vorstand ausarbeitete. Dazu zählt auch die Abschaffung der Krawattenpflicht (Kasten).

"Warum sollen wir Tattoos verstecken, wenn sie überall gang und gäbe sind", sagt Jochen Brachs, der Chef der Sparkasse. "Wir wollen dem Kunden auf Augenhöhe begegnen und Distanz wegnehmen." Viele schätzten es, wenn es nicht mehr so förmlich zugehe. Andererseits könne jeder Mitarbeiter weiter Krawatte tragen, wenn er es für nötig halte. Man überlasse es innerhalb bestimmter Grenzen jedem Einzelnen. "Ich glaube, dass die Mitarbeiter gut einschätzen können, ob sie ein Tattoo zeigen, man muss nicht immer alles im Detail reglementieren", sagt der Bankchef.

Selbst die Rechtsprechung sieht das Thema Tattoos am Arbeitsplatz immer lockerer. "Richter orientieren sich bei ihren Urteilen auch an der Akzeptanz der Gesellschaft", sagt Philipp Steinbacher, Fachanwalt für Arbeitsrecht in München. Was vor 20 Jahren vielleicht noch als anstößig empfunden wurde, ist heute ganz normal. Deshalb hätten Arbeitgeber im Konfliktfall vor Gericht heute auch eher schlechtere Karten als vor 20 Jahren, wenn sie einen Mitarbeiter wegen eines Tattoos abmahnen oder gar kündigen wollen.

"Am Ende muss man immer den Einzelfall betrachten", sagt Steinbacher. Dabei geht es um eine Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, das im Grundgesetz festgeschrieben ist, und dem Weisungsrecht des Arbeitgebers laut Gewerbeordnung. Je wichtiger das äußere Erscheinungsbild der Mitarbeiter für den Unternehmer ist, umso mehr darf er in ihr Persönlichkeitsrecht eingreifen, also ihnen Vorschriften machen. Umgekehrt müsste er nachweisen, dass ihn das Outfit eines Mitarbeiters wirtschaftlich gefährdet oder ihm konkrete Einbußen beschert.

"Ein unverfänglicher, dezenter Schriftzug auf dem Unterarm ist heute sicher kein Kündigungsgrund mehr", sagt der Anwalt. "Bei einem Totenkopf kann dies im Einzelfall anders aussehen." Doch es seien auch Kompromisse möglich: So könne der Arbeitgeber dem Mitarbeiter vorschreiben, das Tattoo zu bedecken, oder ihm vorschlagen, vom Kundenbereich ins Back Office zu wechseln. "Mir sind keine konkreten Urteile bekannt, doch die Grenze zwischen dem, was bei Tattoos geht und was nicht, hat sich in den letzten Jahren sicherlich verschoben", sagt Steinbacher.

Nicht nur der Job ist entscheidend

Auch Tätowierstudio-Eigentümer Rieger beobachtet, dass sich die Vorschriften in vielen Unternehmen gelockert haben. Andererseits gebe es aber immer noch viele Bereiche, in denen ein offen sichtbares Tattoo "ein absolutes No-Go" sei. Dazu zählten Rechtsanwaltskanzleien, Versicherungen, Banken und die gehobene Gastronomie. Eine von Riegers Kundinnen, die ein kleines Tattoo auf dem Schulterblatt trägt, arbeitet in einem Münchner Spitzenrestaurant. Weil man es durch die Arbeitsbluse sieht, forderte ihr Chef sie auf, darunter zusätzlich ein T-Shirt zu tragen.

Ein großer Arbeitgeber, bei dem es weiter tabu ist, Tattoos offen zu zeigen, ist die Lufthansa. Im Karriereportal für Flugbegleiter, also für Stewards und Stewardessen, heißt es: Voraussetzung für eine Bewerbung seien "keine Tattoos im sichtbaren Bereich". Konkret: am Kopf, in Nacken und Dekolleté sowie im unteren Drittel des Unterarms gehen sie überhaupt nicht, am Rest des Körpers müssen sie abgedeckt werden und dürfen auch durch die Uniform nicht sichtbar sein.

"Wir raten Kunden oft von Tattoos ab", sagt Rieger. Tabu sind für ihn vor allem "Stellen, die später im Arbeitsleben zum Problem werden können": Gesicht, Hals und Hände. "Das ist für mich eine wichtige Frage, weil man so seine Tattoos immer abdecken kann, wenn man es will oder muss."

Einmal kam ein Mann zu ihm ins Studio, der ein Tattoo am Hals haben wollte. "In meinem Job ist das kein Problem, ich bin Lagerist", habe er gesagt. Trotzdem riet Rieger ihm davon ab: Es gehe nicht nur um den Job, in München sei auch die Wohnungssuche ein Thema. "Der halstätowierte Lagerist kriegt die Wohnung bestimmt nicht", sagt Rieger.

Obwohl Tattoos zu etwas Alltäglichem geworden sind, gibt es "immer noch unfassbar viele, die es verstecken", sagt Tätowiererin Julia. Sie kenne einen stark Tätowierten, der in der Bank arbeitet, ihr eigener Rechtsanwalt sei es auch. Solange Hände, Hals und Gesicht frei von Tattoos bleiben, ist ein Arbeitnehmer auch frei bei der Wahl des Arbeitsplatzes.

Ein Grenzfall ist dagegen der Unterarm. "Für das erste Tattoo ist das eine schwierige Stelle, wir raten davon ab", sagt Rieger. Rücken, Brust und Bauch könne man besser verstecken, "und wer weiß mit 18 schon, welches Motiv er 50 Jahre lang auf dem Unterarm tragen will". Gerade in diesen Tagen gibt es ein weiteres Argument: "Willst du bei 36 Grad mit langen Ärmeln in der Arbeit sitzen?"

Auch wenn der Umgang in Unternehmen mit Tattoos lockerer wird - Rieger glaubt nicht, es werde einmal so weit kommen, dass alles möglich ist. Deshalb rät er seinen Kunden, Hals, Hände und Gesicht frei zu lassen, so wie er es auch selbst macht.

Einmal kam ein Kunde zu ihm, der sich sein Geburtsdatum auf den Hals tätowieren lassen wollte. "Beruflich ist das kein Problem, ich bin selbständiger Maler", sagte er. Zwei Jahre später kreuzte er wieder in Riegers Studio auf, um sich das Tattoo per Laser wegmachen zu lassen. Er hatte die Möglichkeit bekommen, als Subunternehmer in Münchens Villenviertel Grünwald Häuser anzustreichen. "Die Reichen dort wollten das nicht von jemandem machen lassen, der am Hals tätowiert ist", sagt Rieger.

Zur SZ-Startseite
bewerbung

Wie muss ein Bewerbungsschreiben aussehen? | Darf ich im Lebenslauf schummeln? | Was gilt es im Vorstellungsgespräch zu beachten? | Wie läuft ein Assessmentcenter ab? Der Bewerbungs-Ratgeber von SZ.de gibt Tipps.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: