Studium:Schon mal Belege sammeln

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Endlich: Studenten und Lehrlinge können die Kosten für ihre Ausbildung wohl künftig steuerlich absetzen. Dazu gibt es aber einiges zu beachten: Was Studenten jetzt tun sollten.

Oliver Bilger

Der Bund der Steuerzahler bereitete Studenten schon im Frühjahr auf diese Entscheidung vor. Sie sollten Belege aus dem Studium aufbewahren, denn am Bundesfinanzhof (BFH) waren zwei Verfahren anhängig, die klären sollten, ob Kosten einer ersten Ausbildung später in der Steuererklärung angegeben werden dürfen. Jetzt hat Deutschlands oberstes Steuergericht entschieden: Berufseinsteiger können die Kosten für eine Ausbildung oder ein Erststudium als vorab entstandene Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Steuerexperten raten Studenten, Quittungen über Kosten für Fachliteratur aufzubewahren. Hier im Bild: Studenten der Humboldt-Universität in Berlin. (Foto: AP)

Doch was müssen Studenten und Steuerzahler nun beachten, um von dem Urteil zu profitieren? Steuerexperten raten jedem Studenten, Quittungen über Kosten für Fachliteratur, Studienfahrten, Schreibmaterial, Semestergebühren oder Fahrtkosten zur Uni zu sammeln, um sie später beim Berufsstart beim Finanzamt anzugeben.

Doch ganz so einfach, wie das klingt, wird es wohl nicht werden, sagt Rechtsanwalt Konstantin Pseftelis, der das Urteil am BFH erstritten hat. Nach Ansicht der Münchner Richter muss der Steuerzahler nämlich belegen, dass sein Studium zielgerichtet auf den späteren Beruf war. Bei der Ausbildung eines Piloten, das war einer der beiden verhandelten Fälle, ist das leicht. Was aber ist mit einem Germanisten, der später nicht als Lehrer arbeitet, sondern einen völlig anderen Berufsweg einschlägt?

Es wird wohl noch eine Zeit lang dauern, bis die Kosten aus dem Studium problemlos von den Finanzämtern anerkannt werden. Leitlinien für die Umsetzung müssen nun von der Finanzverwaltung erarbeitet werden. Das Finanzministerium reagierte auf die Urteilsverkündung zunächst überrascht. Gut möglich, sagt Pseftelis, dass der Steuerzahler künftig nicht nur eine Bücherquittung einreiche, sondern auch nachweisen müsse, für welchen Kurs und welchen Schein er das Buch gekauft habe. "Feste Richtlinien müssen sich erst herausbilden", erklärt der Anwalt. Bis dahin schließt er auch weitere Klagen gegen die bevorstehenden Entscheidungen der Finanzämter nicht aus.

Studenten und Auszubildenden rät der Neue Verband der Lohnsteuerhilfe (NVL) auf jeden Fall schon jetzt, eine Steuererklärung abzugeben. Das Finanzamt werde aus den angegeben Kosten für das Studium Verluste feststellen und darüber einen Bescheid erstellen. Wenn nach dem Abschluss des Studiums Einkommen erzielt wird, sind die Verluste entsprechend zu verrechnen. "Bis dahin ist der Verlust vorzutragen und mit Beträgen aus den Folgejahren zusammenzuziehen", heißt es.

Studenten, die bereits während des Studiums ein steuerpflichtiges Einkommen erzielen, müssen den Verlust zunächst mit den Einkünften verrechnen. Verbleiben im Anschluss nicht verrechnete Werbungskosten, profitieren auch sie vom Verlustvortrag. Ein Verlust könne in vielen Fällen noch bis zu sieben Jahre rückwirkend festgestellt werden, heißt es beim NVL.

Der Steuerzahlerbund fordert die Finanzverwaltung auf, der Entscheidung des BFH zu folgen. Unions- und FDP-Fraktion erklärten am Donnerstag, sie wollten das Urteil grundsätzlich umsetzen. Dabei kann die BFH-Entscheidung den Staat Milliarden kosten. "Ich begrüße diese Entscheidung und erwarte vom Finanzministerium eine schnelle, präzise Prüfung der finanziellen Auswirkungen", sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Patrick Meinhardt. Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Michael Meister, erklärte in der Rheinischen Post: "Wir müssen nur sehen, wie stark dieses Urteil die Steuereinnahmen beeinträchtigt." Nichtanwendungserlasse für die Finanzämter, mit denen Urteile des BFH torpediert werden können, wolle die Koalition möglichst unterlassen.

© SZ vom 19.08.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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