Streit um Schulnoten:Böse Eltern

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Auf der anderen Seite aber lauert die obere Mittelschicht, bereit, sich auf jeden wirklichen und vermeintlichen Fehler des Lehrers zu stürzen. Das sind die Eltern, die sich wegen ihres eigenen Bildungsabschlusses einbilden, einen möglichst guten Schulerfolg ihres Nachwuchses notfalls mit dem Rechtsanwalt erzwingen zu können; Eltern, deren Kinder dem Lehrer mit der Schulordnung in der Hand vorhalten, er dürfe jetzt keinen Vokabeltest schreiben lassen, weil er diesen eine Woche vorher hätte ankündigen müssen - was in einigen Bundesländern tatsächlich der Fall ist, so dass pädagogisches Ermessen durch semantische Verrenkungen wie "Schriftliche Hausaufgabenkontrolle" ersetzt wird; Eltern, die sich grundsätzlich gleich bei einer höheren Hierarchiestufe beschweren, anstatt die Sprechstunde des Lehrers aufzusuchen, und so das Schulklima eifrig vergiften. Bis sich die Feigen unter den Lehrern nicht mehr trauen, eine Sechs zu geben, wo die Leistung des Schülers keine andere Note zulässt.

Es fällt beinahe schon schwer, zwischen dieser Zweiteilung der Elternhäuser noch die Normalität einer konstruktiven Anteilnahme an einem Bildungsgang zu entdecken, der ja im Rahmen der Schulpflicht notwendig auch ein kollektiver, gemeinschaftlicher ist. Welche grotesken Formen die Verregelung der Schule und damit ihr Autoritätsmangel angenommen hat, lässt sich an neuen Rechtsratgebern ablesen wie dem gerade erschienenen Buch "Elternrechte in der Schule. So machen Sie sich stark für Ihr Kind" von Thomas Böhm (Ernst Reinhardt Verlag, 2007). Der Autor unterrichtet zwar Schulrecht an einem Institut für Lehrerfortbildung und streut daher durchaus Warnungen an die Eltern ein, das Gespräch mit den Pädagogen nicht komplett der Rechthaberei zu opfern; aber die Fälle, die er zusammenträgt, und die Tipps, die er zu "Dienstaufsichtsbeschwerden" und Anwaltsgebühren gibt, künden vom Gegenteil.

Da ist die Mahnung, kein Klassenfoto auf der Homepage der Schule ohne individuelle Einwilligung einzustellen. Die Mutter einer Schülerin der sechsten Klasse erstattete Anzeige gegen eine Lehrerin wegen Körperverletzung, weil diese keine generelle Erlaubnis erteilte, während des Unterrichts zur Toilette zu gehen: "Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein, da jeder Schüler, der eine fünfte oder sechste Klasse besucht, in der Lage sein müsse, seinen Harndrang bis zu den Pausenzeiten zu kontrollieren." Wer einen Schüler, der gestört hat, vor die Tür stellen will, hat wegen der Aufsichtspflicht inzwischen schwere Rechtsprobleme - er muss entweder die Tür offen stehen lassen, um den gemaßregelten Schüler aus dem Augenwinkel beobachten zu können, oder sicherstellen, dass dieser davon ausgeht, dass seine Anwesenheit im Flur regelmäßig kontrolliert oder er zwischendurch wieder hereingerufen wird. Und so weiter.

Ein weiterer Indikator für das Eindringen des Rechtsdenkens in die Sphäre der Bildung sind "Erziehungsverträge", die gerade in Problemschulen neuerdings häufig, und in bester Absicht, geschlossen werden: Also Vereinbarungen, in denen die Schüler geloben, die Hausaufgaben zu machen oder kein Schuleigentum zu vandalisieren, oder die Lehrer zusagen, bei Schwierigkeiten das Gespräch mit den Eltern zu suchen. Hier handelt es sich, wie der Schulrechtler richtig feststellt, "um pädagogische Hilfsmittel zur Verdeutlichung und Konkretisierung der ohnehin bestehenden Rechte und Pflichten im Schulverhältnis".

Damit kein falscher Eindruck entsteht: Natürlich gibt es viele schlechte Lehrer und auch manche furchtbare. Viele genügen weder ihrem fachlichen noch ihrem erzieherischen Auftrag. Aber die Kombination aus Ignoranz und wachsendem Beschwerdewesen auf Seiten der Eltern ist bestimmt nicht geeignet, diese Lage in irgendeiner Hinsicht besser zu machen.

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