Süddeutsche Zeitung

Streik in den Kindertagesstätten:Wenn die Kita ausfällt

Zeiten ändern sich: Vor 20 Jahren hätte ein Kita-Streik weit weniger deutsche Familien beunruhigt als heute. Heute arbeiten öfter beide Eltern. In Nordrhein-Westfalen etwa ist inzwischen mehr als jede zweite Mutter mit einem Kind unter 18 Jahren berufstätig. Und anders als 2009 gehen die Erzieherinnen (und die wenigen Erzieher) nicht nur einzelne Tage, sondern erst mal unbefristet in den Ausstand für höhere Löhne. So wird der Streik, der an diesem Montag auch in NRW und Bayern startet, viele Familien vor größere Probleme stellen. Was sollen Eltern tun? Und welche Rechte haben sie als Arbeitnehmer? Ein Überblick.

Von Alexander Hagelüken und Korbinian Eisenberger

Wie sollen Eltern noch schnell eine Betreuung für ihr Kind finden?

Omas, Opas oder Tanten zu fragen, daran denkt jeder schnell. Natürlich gibt es noch andere Möglichkeiten. Viele Städte und Gemeinden wollen Notfallbetreuungen zur Verfügung stellen - je schneller man sich erkundigt, wo noch etwas frei ist, desto eher wird man zum Zug kommen. Eine andere Überlegung ist, andere Eltern aus der Firma oder der Nachbarschaft anzusprechen, um sich gemeinsam eine Tagesmutter oder eine andere Betreuung zu teilen. Professionelle Hilfe lässt sich auch im Internet finden: Der Verein Notmütterdienst vermittelt in Großstädten wie Berlin, Köln oder Hamburg Ersatzmütter. Die Portale Hallobabysitter und Betreut bieten ebenfalls Babysitter an.

Darf ein Elternteil einfach zu Hause bleiben, wenn sich so schnell keine Betreuung finden lässt?

Bei diesem Streik wohl: nein. Grundsätzlich gibt es eine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Wenn ein Beschäftigter nachweist, dass er trotz aller Mühen keine Betreuung gefunden hat, darf er zwei bis drei Tage zu Hause bleiben - gemäß § 616 BGB ohne Lohnverlust (es sei denn, dies wurde in seinem Arbeits- oder Tarifvertrag ausgeschlossen). Bei einem relativ lange vorher angekündigten Streik, bei dem Eltern also Zeit haben, eine Ersatzbetreuung zu organisieren, gilt dies aber nicht. Und das ist diesmal der Fall, erklären übereinstimmend Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaft Verdi. Das heißt: Wer zu Hause bleibt, muss sich dafür Urlaub nehmen.

Wie soll sich der Arbeitnehmer also am besten verhalten?

Am besten schnell mit dem Vorgesetzten reden, dann lassen sich viele Dinge regeln. Wer keinen bezahlten Urlaubstag opfern will, kann um einen unbezahlten bitten oder um eine Verschiebung seiner Schicht - oder Überstunden abfeiern. "Eltern können einzelne Gleittage nehmen und ihre Gleitzeit anders nutzen, indem sie früher anfangen und mittags wieder ihren Arbeitsplatz verlassen", sagt Elfriede Kerschl, Expertin bei der IHK München/Oberbayern. "Das bedeutet kürzere Tagesarbeitszeit, häufig versetzt mit dem Partner." Wichtig: Wer zu Hause bleibt, muss dies der Firma wie bei einer Krankheit rechtzeitig melden - also vor Arbeitsbeginn. Wer nicht Bescheid sagt, riskiert eine Abmahnung bis hin zu einer Kündigung, warnt die Rechtsabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbunds DGB.

Kann die Firma verlangen, dass der Beschäftigte Kinder allein zu Hause lässt?

Nein. "Wenn der Arbeitnehmer wirklich keine Betreuung findet, hat er den Anspruch, zu Hause zu bleiben", sagt Thomas Prinz vom Bundesverband der Arbeitgeberverbände. Ausnahme: Wichtige Gründe machen die Anwesenheit erforderlich, etwa bei einem Arbeiter in einem Atomkraftwerk. Aber das ist eine Ausnahme.

Organisieren die Firmen etwas für ihre Mitarbeiter?

Ganz unterschiedlich. Die Not ist auch unterschiedlich groß, je nachdem, wie viele Plätze eine Firma in Betriebskindergärten anbietet, die nicht bestreikt werden. Der Allianz-Konzern hofft für die anderen Mitarbeiter auf Rückhalt durch die Betriebskindergärten und Krippen der Arbeiterwohlfahrt und hat sonst noch keine großen Vorbereitungen getroffen. Siemens will neben den Betriebs-Kindergärten zum Beispiel Ersatz-Tagesmütter vermitteln und bei unabkömmlichen Mitarbeitern die Kosten für eine Ersatzbetreuung übernehmen. Der Handelskonzern Rewe reagiert mit flexiblen Einsatzplänen, übernimmt die Hälfte der Kosten einer Ersatz-Tagesmutter - und ist darauf vorbereitet, dass einige Eltern ab Montag zu Hause bleiben.

Können Eltern von zu Hause arbeiten?

Einen Anspruch darauf gibt es nicht, es ist eine Frage der Absprache. "Es scheint, als ob immer mehr Firmen das Problem mit Homeoffice lösen", sagt BDA-Fachmann Prinz. Die Handelsgruppe Otto hat sich seit Längerem auf den Streik vorbereitet. Mitarbeiter, die ihre Kinder zu Hause betreuen müssen, können von ihrem Heim-Computer auf wichtige Betriebsfunktionen zugreifen, ihre Telefone werden umgestellt.

Kann man seine Kinder in die Arbeit mitnehmen?

Einen Anspruch darauf gibt es nicht, heißt es bei Verdi. Viele Arbeitsplätze seien dafür auch nicht geeignet. Aber fragen kann man ja immer. Otto hat gerade entschieden, dass die Mitarbeiter ihre Kinder ab Montag mit in den Betrieb bringen dürfen. In der Hamburger Zentrale kümmern sich mehrere Tagesmütter um die Kinder, es gibt ohnehin ein extra Kinderbüro mit Maltisch und Windeleimer.

Bekommen Eltern wenigstens die Kita-Gebühren für die Streikzeit erstattet?

Darauf haben sie keinen Anspruch. Beim Streik 2009 beschlossen allerdings Städte wie Köln oder Düsseldorf, den Eltern das Geld zu geben.

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SZ vom 11.05.2015/sana
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