Streik im Europäischen Patentamt:Bei Krankheit: Kontrolle

Wer krank ist, muss trotzdem für den Chef erreichbar sein. Und mit einem Besuch vom Amtsarzt rechnen. So will das Europäische Patentamt nach SZ-Informationen seine Mitarbeiter maßregeln - schließlich sollen die zu oft blaumachen.

Von Christopher Schrader

Angestellte im Europäischen Patentamt (EPA) müssen sich in München einiges anhören. Es erregt Neid, dass sie ihre hohen Gehälter von der internationalen Behörde steuerfrei bekommen. Doch wenn die Mitarbeiter an diesem Mittwoch vor dem Sitz der Organisation an der Isar und an anderen Standorten in den Streik treten, ist das mehr als "Jammern auf hohem Niveau". Es geht ihnen um Menschenwürde und Streikrecht.

Anlass für die Proteste ist eine Verschärfung des Personalstatuts. Darüber soll auf Vorschlag von EPA-Präsident Benoît Batistelli am Mittwoch und Donnerstag der Verwaltungsrat entscheiden, das oberste Gremium der von 38 Staaten getragenen Organisation. Einer der vertraulichen Beschlussvorlagen zufolge, die der SZ vorliegen, sind Angestellte nach einer Krankmeldung verpflichtet, zwischen 10 und 12 sowie 14 und 16 Uhr zu Hause zu sein. Der Präsident darf ihnen einen Arzt schicken, der sie in der Wohnung untersucht. Weigern sich die Angestellten, gilt ihre Krankheit als vorgeschoben.

Die Leitung des Patentamtes begründet die Maßnahmen mit einem im Vergleich zu anderen internationalen Organisationen um 30 Prozent höheren Krankenstand. "Dass wir einen Arzt zu einem kranken Mitarbeiter schicken, wird aber die absolute Ausnahme bleiben", sagt EPA-Sprecher Oswald Schröder. Außerdem unterliege die Behörde nicht dem deutschen Arbeitsrecht, sondern müsse sich eigene Regeln geben.

Verstoß gegen Grundrechte?

Beim Bundesjustizministerium, das die deutsche Delegation im Verwaltungsrat stellt, wollte sich ein Sprecher nicht äußern. "Das sind Personalangelegenheiten, die wir im Verwaltungsrat besprechen werden", hieß es.

Die Regeln für die Krankschreibungen verstießen gegen etliche Grundrechte, sagt hingegen die Münchner Anwältin Senay Okyay in einem Gutachten für die SUEPO, die Gewerkschaft der EPA-Angestellten. Menschenwürde, freie Arztwahl und Unverletzlichkeit der Wohnung seien nicht nur in Deutschland garantiert, sondern in allen Mitgliedsstaaten des Patentamts.

Angestellte selber äußern sich dazu nur anonym, weil sie Disziplinarmaßnahmen fürchten. "Wer als Erster den Mund aufmacht, ist der Erste, der fliegt", sagt eine Mitarbeiterin.

Empörung über Änderungen am Streikrecht

Auch Änderungen beim Streikrecht empören EPA-Angestellte. Zwar räumt der Entwurf aus Batistellis Büro Angestellten dieses Recht ein. Zugleich sichert es dem Präsidenten die Kontrolle. Das Amt organisiert die Urabstimmung und kann sich einen Monat Zeit lassen. Abstimmen dürfen alle Mitarbeiter, nicht nur Gewerkschaftsmitglieder; wer teilnimmt, wird in der Chefetage registriert.

Mit vielen dieser Details behelligt Batistelli den Verwaltungsrat nicht; sie gehen aus internen Dokumenten hervor. Das gilt sowohl für die geforderte Anwesenheit zu Hause im Krankheitsfall als auch für die Hoheit über die Urabstimmung. Eine vorbereitete Richtlinie verbietet andere Arbeitskampfmaßnahmen, etwa den Dienst nach Vorschrift ohne jegliche Eigeninitiative.

"Streikmaßnahmen werden auf einen kleinen Bereich begrenzt und in diesem fast unmöglich gemacht", sagt Ulf Andreas Weber, Berliner Anwalt der Suepo. Gelten soll die Regelung ab Anfang nächster Woche - mitten im laufenden Konflikt.

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