Süddeutsche Zeitung

Sozialleistungen:Kein Fahrgeld für Ein-Euro-Jobber

Ein-Euro-Jobber müssen Fahrten zu ihrem Arbeitsplatz selbst bezahlen. Kosten für eine Monatskarte sind ihnen nicht zusätzlich zu erstatten, so das Bundessozialgericht.

Ein-Euro-Jobber müssen grundsätzlich die Fahrtkosten zu ihrer Arbeitsgelegenheit selbst bezahlen. Sie können von ihrer Arbeitsgemeinschaft (Arge) keine zusätzliche Kostenerstattung beanspruchen, wie das Bundessozialgericht (BSG) am Donnerstag urteilte.

Zunächst müsse die erhaltene Mehraufwandsentschädigung aus dem Ein-Euro-Job aufgebraucht werden. Erst wenn Fahrtkosten oder Berufskleidung nicht mehr finanziert werden könnten, müsse die Arge die Kosten dafür erstatten.

Im verhandelten Fall war ein Arbeitsloser aus Iserlohn in einem Möbellager eines Sozialkaufhauses beschäftigt. Bei dem Ein-Euro-Job arbeitete er 30 Stunden wöchentlich und erhielt monatlich höchstens 130 Euro.

Sozialleistung statt Arbeitsentgelt

Für den vier Kilometer langen Weg zur Arbeit benötigte er eine Monatskarte für öffentliche Verkehrsmittel. Die Kosten in Höhe von 51,90 Euro wollte die Arge Märkischer Kreis aber nicht erstatten. Der Verdienst aus dem Ein-Euro-Job reiche aus, um die Anfahrt bezahlen.

Der Arbeitslose führte dagegen an, dass sich die Arbeit nicht mehr lohne. Er müsse 40 Prozent seiner Aufwandsentschädigung für die Fahrtkosten aufwenden. Dies sei unangemessen.

Die Kasseler Richter wiesen jedoch darauf hin, dass bei Ein-Euro-Jobs kein Arbeitsentgelt, sondern eine Sozialleistung gezahlt werde. Die Aufwandsentschädigung könne für alle beruflich anfallenden Kosten aufgebraucht werden. Dies sei für Empfänger von Arbeitslosengeld II auch zumutbar.

Bei Arbeitslosengeld II wird die Geldleistung meistens von Kommunen und Agenturen für Arbeit gemeinsam ausgezahlt. Beide haben dafür Arbeitsgemeinschaften (Arge) oder Jobcenter gegründet.

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