Sittenwidriger Lohn:Praktikant bekommt 10.000 Euro

Mit einem Stundenlohn von nur 1,30 Euro hat ein Altenheim einen Praktikanten abgespeist. Er erstritt sich vor Gericht eine Lohnnachzahlung - und erhält nun 10.000 Euro.

Einem als Praktikant ausgebeuteten jungen Mann ist vom Kieler Arbeitsgericht eine Lohnnachzahlung von gut 10.000 Euro zugesprochen worden. Da zwischen ihm und einem Altenheim ein Arbeitsverhältnis bestand, war die vereinbarte Bezahlung von 200 Euro pro Monat sittenwidrig und stellte unzulässigen Lohnwucher dar, wie das Gericht mitteilte. "Nicht jeder als Praktikant bezeichnete Beschäftigte ist auch ein solcher", entschieden die Richter.

Sittenwidriger Lohn: Pfleger im Altenheim: 200 Euro pro Monat sind sittenwidrig und stellen unzulässigen Lohnwucher dar.

Pfleger im Altenheim: 200 Euro pro Monat sind sittenwidrig und stellen unzulässigen Lohnwucher dar.

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Ein Praktikant werde in aller Regel vorübergehend in einem Betrieb tätig, um sich die zur Vorbereitung auf einen Beruf notwendigen praktischen Kenntnisse und Erfahrungen anzueignen. Der Ausbildungszweck stehe im Vordergrund.

Überwiege jedoch die für den Betrieb erbrachte Arbeitsleistung gegenüber der Ausbildung, so sei der Beschäftigte unabhängig von der Bezeichnung im Vertrag Arbeitnehmer und als solcher zu bezahlen, begründete das Gericht sein bereits Ende November gefälltes Urteil.

Kein Ausbildungsvertrag

Der junge Mann schloss laut Gericht mit einem Altenheim 2007 für ein knappes Jahr einen sogenannten Praktikantenvertrag. Für den Anschluss sei ihm eine 18-monatige Ausbildung zum Altenpflegehelfer in Aussicht gestellt worden. Der Vertrag habe eine Anwesenheitszeit von 38,5 Stunden pro Woche und einen monatlichen Lohn von 200 Euro vorgesehen.

Als der Mann nach Ende des Praktikums jedoch keinen Ausbildungsvertrag bekam, klagte er für die Vertragslaufzeit die für einen Wohnbereichshelfer übliche Vergütung von 1.286 Euro im Monat ein, insgesamt 10.317 Euro.

Klage stattgegeben

Das Gericht gab der Klage in vollem Umfang statt, weil es sich bei der Vereinbarung um ein Arbeitsverhältnis handelte. Es komme nicht auf den Vertragswortlaut sondern die praktische Durchführung an.

Der junge Mann sei in den Dienstplänen geführt und weisungsgebunden gewesen. Auch stellte das Gericht ein Missverhältnis zwischen der Dauer der eigentlichen Ausbildung zum Altenpflegehelfer und des angeblichen Praktikums fest.

Das betroffene Seniorenheim hat laut Flensburger Tageblatt gegen das Urteil Berufung eingelegt. Der Betreiber weist den Vorwurf des Lohnwuchers und der Ausbeutung demnach zurück. (Aktenzeichen 4 Ca 1187d/08)

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