In der Welt des Sports reicht eine bloße Entschuldigung für einen Po-Grabscher. Bei der Siegerehrung der Flandern-Rundfahrt am Ostersonntag hatte der Zweitplatzierte des Radrennens, der Slowake Peter Sagan, eine Hostess unsittlich am Hintern berührt. Das Foto der Tatsch-Attacke ging um die Welt, der 23-Jährige wurde von der internationalen Presse kritisiert - und entschuldigte sich schließlich kleinlaut per Video-Botschaft bei seinem Opfer.
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Gravierendere Folgen als ein angeknackstes Image kann ein Po-Grabscher jedoch abseits des Sports haben. So müssen Arbeitnehmer mit einer fristlosen Kündigung rechnen, wenn sie Kollegen derart sexuell belästigen. Darauf weist der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hin. Er beruft sich dabei auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (Az.: 5 Sa 324/11).
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Hersteller für Tiefkühlpizzen einen Vorarbeiter rausgeworfen. Dieser hatte eine Mitarbeiterin in mindestens zwei Fällen unsittlich berührt, unter anderem am Po. Daraufhin kündigte ihm die Unternehmensleitung fristlos. Zu Recht, urteilten jetzt die Richter. Auch dem Arbeitgeber sei es nicht zuzumuten, mit dem Mann länger zusammenzuarbeiten. Außerdem legten die Art und das Ausmaß der sexuellen Belästigung den Schluss nahe, dass in Zukunft mit ähnlichen Fehltritten des Vorarbeiters zu rechnen sei.
Für den Arbeitgeber kann ein solches Verhalten im Übrigen ebenfalls Konsequenzen haben: Bleibt er trotz erwiesener sexueller Belästigung untätig, verletzt er seine Fürsorgepflicht. Unter Umständen macht er sich sogar schadensersatzpflichtig.

