Wer feiern kann, kann auch arbeiten? Von wegen. Nach einer viel zu kurzen Nacht verursacht bei manchem schon der Gedanke, das Bett verlassen zu müssen, Schwindel und Übelkeit. Tröstlich in diesem Zustand ist allein: Selbst bei einem dramatischen Kater drohen Arbeitnehmern meist keine wirtschaftlichen Einbußen. Wer mindestens vier Wochen im selben Unternehmen angestellt ist, hat gegen seinen Arbeitgeber einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Grundsätzlich zumindest. Denn gesetzlich festgelegt ist, dass das Geld nur dann fließen muss, wenn den Mitarbeiter an seiner Krankheit "kein Verschulden" trifft - ein Einfallstor für Arbeitgeber, die sich die Lohnfortzahlung sparen wollen.
Selbstverschuldete Krankheiten:Wenn der Kater teuer wird
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Deutsche Arbeitnehmer bekommen von ihrem Chef auch dann das volle Gehalt, wenn sie krank im Bett liegen. Ein allzu sorgloser Lebenswandel kann diese Entgeltfortzahlung jedoch gefährden.
Von Catrin Gesellensetter
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