Selbstauskunft:Intime Daten im Bewerbungsfragebogen

Das Land Berlin verlangt von seinen Bewerbern umfassende Gesundheitsdaten. Alles rechtens und vertraulich, betont der Gesundheitssenat.

Das Land Berlin verlangt von Bewerbern für Stellen im öffentlichen Dienst nach einem Zeitungsbericht intime Gesundheitsdaten. In einem aktuellen Fragebogen würden psychische Krankheiten, Vorerkrankungen, sowie die Namen von bislang behandelnden Ärzten und Psychotherapeuten abgefragt, berichtete die Frankfurter Rundschau .

Selbstauskunft: Welche Ärzte haben sie behandelt und an welchen Erkrankungen leiden sie: Das Land Berlin will es von seinen Bewerbern wissen.

Welche Ärzte haben sie behandelt und an welchen Erkrankungen leiden sie: Das Land Berlin will es von seinen Bewerbern wissen.

(Foto: Foto: dpa)

Zudem komme teils sogar noch ein alter Fragebogen zur Anwendung, der noch weitergehende Daten abfrage. Darin müssten Bewerber etwa Angaben zum Alkohol-und Drogenkonsum und sogar zu Verhütungsmitteln machen. Neben behandelnden Ärzten mit Zeitangaben müssten darin auch Entbindungen aufgeführt werden.

Der Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, nannte die Fragen in der Zeitung "absolut illegal". Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund verurteilte den Fragebogen.

Der Berliner Gesundheitssenat hat Kritik zurückgewiesen. Alle Angaben auf dem entsprechenden Fragebogen unterlägen der ärztlichen Schweigepflicht, sagte eine Sprecherin.

Die Sprecherin des Gesundheitssenats sagte zu dem Bericht: "Die dargestellten Zusammenhänge sind falsch". Der alte Fragebogen sei ersetzt worden und kursiere auch nicht mehr. Datenschutzrechtliche Bedenken gegen den im Sommer eingeführten neuen Fragebogen zur Selbstauskunft weise der Gesundheitssenat "vehement zurück". Die Angaben stünden vielmehr nur dem Arzt zur Verfügung und gingen "selbstverständlich nicht an den Arbeitgeber". Der Bogen verbleibe in der zentralen medizinischen Gutachterstelle und werde nicht Bestandteil der Personalakte", sagte die Sprecherin.

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