Selbständigkeit:Schwanger in die Pleite

Selbständigkeit: Zwei Drittel der weiblichen Gründer sind Solo-Selbständige wie Steffi Metz. Nach der dritten Schwangerschaft musste sie ihre Firma aufgeben.

Zwei Drittel der weiblichen Gründer sind Solo-Selbständige wie Steffi Metz. Nach der dritten Schwangerschaft musste sie ihre Firma aufgeben.

(Foto: Tobias Koch)

Steffi Metz hatte eine gut laufende Kochschule. Bis sie zum dritten Mal schwanger wurde und in die Abwärtsspirale geriet. Für selbständige Frauen ist Kinderkriegen ein Risiko.

Von Juliane von Wedemeyer

Es ist erst fünf Jahre her, da war die Köchin Steffi Metz nominiert als "Unternehmerin des Landes Brandenburg". Zwei Jahre später bot die Stadtverwaltung ihr und ihren Kindern Plätze im Obdachlosenheim an. "Ich habe alles verloren, weil ich mich für mein Kind entschieden habe", sagt sie. Ihre Kochschule in Potsdam, ihr kleines Feinkostgeschäft, ihre Wohnung: alles weg. "Ich wusste manchmal nicht, ob ich Klopapier kaufen soll oder Brot", erzählt Metz. Sie entschied sich dann für Klopapier und Mehl. "Gott sei Dank kann ich backen."

Auch wenn Metz' Geschichte ein Extremfall ist: Eine Schwangerschaft bedeutet für viele weibliche Selbständige ein wirtschaftliches Risiko, zumal 75 Prozent von ihnen Ein-Frau-Betriebe sind. Wenn sie dann noch alleinerziehend sind wie Metz, ist schnell die Existenz bedroht.

Kein Mutterschutz

Während das Elterngeld allen zusteht, gilt das Mutterschutzgesetz nur für Angestellte, Arbeiterinnen, Beamtinnen, Schülerinnen und Studentinnen. Die dürfen mindestens sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Niederkunft zu Hause bleiben. Bei vollem Entgeltausgleich. Auf den müssen Unternehmerinnen in der Regel verzichten - sei denn, sie sind Mitglied in der Künstlersozialkasse oder haben als privat oder freiwillig gesetzlich Versicherte einen Anspruch auf Krankentagesgeld. Doch Tarife, die diese Leistung bieten, kosten zusätzlich.

Dabei ist eine Schwangerschaft keine Krankheit, sondern vor allem angesichts des Fachkräftemangels und des kollabierenden Rentensystems sogar politisch gewollt. Hinzu kommt, dass Firmen- und Familiengründungen naturgegeben im selben Alter anstehen. Und wer sich am Anfang seiner Selbständigkeit befindet, muss die Fixkosten möglichst gering halten, auch die privaten.

Steffi Metz' Kochschule existiert gerade im dritten Jahr. Rücklagen hat sie noch keine gebildet. Von den Einnahmen bedient sie den Gründungskredit, kauft Lebensmittel, bezahlt die Miete, ihre freien Mitarbeiter und sich selbst. "Ich war immer über null", sagt sie. Große Sprünge sind nicht drin, aber ihre kleine Familie kann gut leben.

Zwei Söhne hat sie bereits. Als sich 2016 das dritte Kind ankündigt, ist der erste schon erwachsen. Mit dem zweiten wohnt die damals 40-Jährige in einer geräumigen Altbauwohnung in der Innenstadt von Potsdam. Wäre da nicht ein besserer Tarif bei ihrer Privatversicherung drin gewesen? Vielleicht. Aber Metz hat weder ein drittes Kind geplant, noch damit gerechnet, alleinerziehend zu bleiben. Und sollte das überhaupt eine Rolle spielen?

"Das Mutterschutzgesetz hat soziale und medizinische Aspekte", gibt Juristin Sandra Runge zu bedenken. "Es soll auch das Kind schützen." Die Berliner Anwältin hat sich auf Eltern- und Kinderrechte spezialisiert und informiert in ihrem Blog "Smart Mama" Mütter über deren Rechte. "Das Baby im Bauch einer Selbständigen ist dem im Bauch einer Angestellten nicht gleichgestellt", sagt sie.

"Manche telefonieren noch auf dem Weg in den Kreißsaal mit Kunden"

Auf ihre ungeborenen Kinder können Selbständige selten Rücksicht nehmen. "Manche telefonieren noch auf dem Weg in den Kreißsaal mit Kunden", sagt Runge. Das kommt für Metz nicht infrage: Im fünften Monat hat sie Wehen. Die Ärztin sagt, sie müsse aufhören zu arbeiten. Für Angestellte gilt in dieser Situation Beschäftigungsverbot, das Gehalt zahlen Arbeitgeber und Krankenkasse weiter. Aber wie sollte sich Metz das leisten? "Ich habe eine Lösung gesucht", sagt sie.

Einfach war es nie. Etwa, als sie sich in Hamburg als Köchin selbständig machte - eine 22-Jährige aus einem brandenburgischen Dorf, mit einer abgebrochenen Lehre und einem zweijährigen Kind. Aber eben auch mit einer Geschäftsidee: Kochkurse in Küchenstudios. "Die hatten funktionsfähige Küchen in ihren Geschäften, warum sollte ich die nicht nutzen?"

Als 2006 ihr zweiter Sohn unterwegs ist, macht sie um die 150 000 Euro Umsatz jährlich. Neben den Kochkursen arbeitet sie für Catering-Unternehmen und tritt gelegentlich als Fernsehköchin auf. Der Preis: 16 Stunden Arbeit täglich, oft an den Wochenenden. Währenddessen ist ihr ältester Sohn in der Kita, später in der Schule und im Hort. Zusätzlich passen Freundinnen auf ihn auf oder ihr damaliger Partner. Die Beziehung hält nicht. Um allein mit zwei Kindern arbeiten zu können, zieht sie nach Potsdam, in die Nähe ihrer Mutter.

Dort gründet Metz 2013 ihre Kochschule. Unter ihren Gästen sind auch einige Politiker. Die fragt sie zuerst um Rat, als sie merkt, dass ihre dritte Schwangerschaft kompliziert wird. Sie wissen keinen. Sie wendet sich an die Industrie- und Handelskammer. Immerhin ist sie zahlendes Mitglied. "Die IHK bot runde Tische für Unternehmen in Existenznot an: mit den jeweiligen Steuerberatern, Banken, Managern, dem Finanzamt. So etwas schwebte mir auch vor", erzählt sie, "aber es hieß, meine Firma sei nicht in Not." War sie auch nicht. Noch nicht.

"Es gibt keine spezielle Unterstützung für Gründerinnen im Falle einer Schwangerschaft", bestätigt Iris Kronenbitter, Leiterin der bundesweiten Gründerinnenagentur, einem Angebot des Bundeswirtschaftsministeriums. Laut aktuellem Kfw-Gründungsmonitor liegt der Anteil der weiblichen Existenzgründer bei knapp 40 Prozent. Der Staat will die Quote erhöhen und bietet ihnen Förderungen und kostenfreie Mentorenprogramme an, nur eben nichts zum Thema Schwangerschaft.

Das Mutterschutzgesetz stammt von 1952, als westdeutsche Frauen ihre Männer noch um Erlaubnis bitten mussten, wenn sie arbeiten wollten. Unternehmerinnen passten da nicht ins Bild. Aber heute? Erst 2018 wurden die Gesetze reformiert. "Das Thema 'Selbständige' hat man auch dieses Mal nicht wirklich angepackt", sagt Runge. Und das, obwohl seit 2010 eine EU-Richtlinie die "Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben" fordert. Konkret sollen schwangere Selbständige "Mutterschaftsleistungen erhalten, die eine Unterbrechung ihrer Erwerbstätigkeit für mindestens 14 Wochen ermöglichen".

Die schwangere Selbständige fällt durch sämtliche Raster

Das will im Prinzip auch Metz: Sie bittet das Finanzamt um die Stundung ihrer Steuer. Ohne Erfolg. Sie beantragt Wohngeld. Das gleiche Ergebnis. "Niemand verstand, dass ich Hilfe brauchte, weil die Kochschule noch lief", erzählt sie. Nur fällt sie dort aus und muss ihre Vertretung bezahlen. Ihr Erspartes schwindet: "Ich wusste, dass ich mir bald die Wohnungsmiete nicht mehr leisten kann."

Also geht sie zur Schuldnerberatung. "Die sagten: Sie haben doch keine Schulden!" Ihren Antrag auf Hartz IV lehnt das Jobcenter ab. Dabei besteht die Möglichkeit, Personen in besonderen Lebenslagen zu unterstützen. Doch der zuständige Mitarbeiter glaubt nicht, dass Metz unter die Bedürftigkeitsklausel fällt. "Denn in meiner GmbH stecke genug Sachvermögen", sagt sie. Allerdings: Daraus privat etwas zu entnehmen, wäre Veruntreuung, eine Straftat. "Für Selbständige sind die Mutterschutzregelungen unzureichend", sagt Runge. Sie seien abhängig vom Ermessen der lokalen Ämter und Institutionen.

Irgendwann hat Metz Mietschulden. Mit der Räumungsklage kommt auch das Verwaltungsschreiben bezüglich des Obdachlosenheims. Dort wäre sie wohl gelandet, wenn die Gerichtsvollzieherin ihr nicht die Zeit gegeben hätte, eine Sozialwohnung zu finden. Dank eines Zuschusses des Roten Kreuzes erhält Metz ein Babybett und Kleidung. Mit Hilfe einer Anwältin erkämpft sie sich letztendlich vor dem Sozialgericht sogar Hartz IV. Als sie es bekommt, ist ihr Sohn schon geboren.

Heute ist Steffi Metz insolvent, aber zufrieden. Mit ihren beiden jüngsten Söhnen reist sie durch die Welt. Low Budget. Ein Jahr waren sie in Afrika. Jetzt steht Italien an. Ab und zu arbeitet sie unterwegs als freie Köchin. Aber wenn sie über ihre Schwangerschaft spricht, klingt sie immer noch fassungslos: "Es kann doch nicht sein, dass es in Deutschland nicht möglich ist, ein Kind zu bekommen und gleichzeitig eine Firma zu führen!"

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