Süddeutsche Zeitung

Schwanger im Job:Diese Rechte sollten werdende Mütter kennen

Lesezeit: 2 min

Wer im Beruf offen mit der Schwangerschaft umgeht, ist besser geschützt. Bei einer Kündigung müssen Schwangere sofort reagieren. Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Von Larissa Holzki

Wer ein Kind erwartet, soll sich deshalb keine Sorgen um sein Auskommen machen müssen, vor Stress und schwerer körperlicher Belastung geschützt werden. Im Jahr 2018 will der Gesetzgeber Frauen aber auch ermöglichen, während einer Schwangerschaft die Karriere weiter voranzutreiben. Welche Rechte Schwangere kennen sollten und wie sie durchzusetzen sind.

Wann muss ich dem Arbeitgeber eine Schwangerschaft mitteilen?

Grundsätzlich müssen Frauen nicht sagen, dass sie ein Kind erwarten, zu keinem Zeitpunkt. Wer sich darauf beruft, kann allerdings nicht vom Mutterschutz profitieren. Die Schwangere müsste dann beispielsweise auch in den letzten sechs Wochen vor dem Entbindungstermin arbeiten.

Welche Konsequenzen hat es für den Arbeitsalltag, wenn der Arbeitgeber von der Schwangerschaft erfährt?

Mit den Änderungen im Mutterschutzgesetz zum Jahr 2018 haben Frauen mehr Einfluss darauf, ob und unter welchen Bedingungen sie während einer Schwangerschaft arbeiten wollen. Wenn die Schwangere das selbst will - und nur dann - darf sie auch an Sonn- und Feiertagen sowie zwischen 20 und 22 Uhr arbeiten. Für Schichten nach 22 Uhr darf sie nicht eingeteilt werden.

Kann der Arbeitgeber mich von Projekten und Aufträgen abziehen, wenn er von der Schwangerschaft erfährt?

Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung dafür, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind nicht gefährdet werden. Dazu gibt es einerseits klare Vorschriften: Eine schwangere oder stillende Frau darf täglich maximal achteinhalb Stunden arbeiten, in zwei aufeinanderfolgenden Wochen höchstens 90 Stunden insgesamt. Für minderjährige Schwangere sind die Grenzen etwas niedriger. Schwangere dürfen außerdem generell keine Tätigkeiten ausüben, bei denen sie gesundheitsgefährdende Gase einatmen, großer Hitze oder Kälte ausgesetzt sind. Der Arbeitgeber kann andererseits auch individuell zu der Einschätzung kommen, dass eine Aufgabe mit zu viel Stress für die schwangere Arbeitnehmerin verbunden ist. Er darf sie dann von der Tätigkeit abziehen, muss sie aber gleichwertig weiterbeschäftigen.

Dürfen Schwangere gekündigt werden?

Eine Kündigung während der Schwangerschaft und bis zu zwölf Wochen nach der Geburt ist grundsätzlich nicht möglich. So sollen werdende Mütter finanziell abgesichert und vor psychischen Belastungen geschützt werden. Die Kündigungssperre gilt seit Mitte 2017 auch für Frauen, die ihr Kind nach der zwölften Schwangerschaftswoche verloren haben.

Wie sollten Schwangere auf eine Kündigung reagieren?

Erhält eine Frau eine Kündigung und der Arbeitgeber weiß noch nichts von ihrer Schwangerschaft, hat sie zwei Wochen Zeit, ihn darüber zu informieren. Weiß sie selbst noch nichts davon, beginnt diese Frist an dem Tag, an dem ein Arzt die Schwangerschaft festgestellt hat. In der Regel wird der Arbeitgeber die Kündigung dann zurückziehen. Revidiert der Arbeitgeber seine Kündigung nicht, hat sie drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage zu erheben - im ersten Fall ab Zugang der Kündigung, im zweiten ab Kenntnis der Schwangerschaft.

In seltenen Fällen ist es dem Arbeitgeber ausnahmsweise erlaubt, eine werdende Mutter zu kündigen. Wann ist das der Fall und was ist zu beachten?

Solche Kündigungen müssen von den jeweiligen Landesbehörden genehmigt werden. Sie können die Kündigungssperre nur aufheben, wenn ein besonderer Grund vorliegt, der nichts mit der Schwangerschaft zu tun hat. Wann ein solcher Grund vorliegt, ist unter Experten höchst umstritten und nicht pauschal zu beantworten. Fest steht: Gerichte können auch bei einer behördlich genehmigten Kündigung zu dem Schluss kommen, dass diese arbeitsrechtlich unwirksam ist.

Was ist bei einer Kündigungsschutzklage zu beachten?

Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, muss mindestens die eigenen Kosten tragen - selbst wenn er gewinnt.

Was passiert, wenn ein befristeter Vertrag während der Schwangerschaft ausläuft?

Die Schwangerschaft ändert an einer bestehenden Befristung erst einmal nichts. Das Auslaufen des Vertrags kann aber angefochten werden, wenn das Arbeitsverhältnis ohne die Schwangerschaft fortgesetzt worden wäre. Davon ist beispielsweise auszugehen, wenn mehrere Beschäftigte zum gleichen Zeitpunkt befristet eingestellt wurden und bis auf die Schwangere alle Mitarbeiter bleiben dürfen.

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