Schule:Richter korrigieren Notengebung

Damit ihre Tochter aufs Gymnasium gehen kann, sind ihre Eltern vor Gericht gezogen. Und siehe da: Die Richter gaben der Schülerin bessere Noten als die Lehrerin.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Die Eltern einer zehnjährigen Schülerin aus Lenggries haben im Namen ihrer Tochter vor dem Verwaltungsgericht München in einem Eilverfahren durchgesetzt, dass ihrer Tochter der Übertritt an das Gymnasium gestattet werden müsse. Das Gericht war in dem Verfahren zu dem Schluss gekommen, dass die Lehrerin Prüfungsfragen zum Teil missverständlich formuliert habe. Dem Kind sei es daher nicht möglich gewesen, korrekt zu antworten. Die Richter korrigierten deshalb die Note einer Probearbeit von drei auf eins, eine weitere von drei auf zwei.

Der Fall beschäftigte, wie berichtet, auch den bayerischen Landtag. Die Regierung von Oberbayern hat jetzt durch die Landesanwaltschaft Beschwerde gegen diesen Gerichtsbeschluss beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) einlegen lassen: Die Richter hätten die von der Rechtsprechung gezogenen Grenzen weit überschritten.

Es gehe nicht darum, dem Mädchen den Wechsel zum Gymnasium zu verwehren. Vielmehr stehe die grundsätzliche Frage im Raum, wie weit ein Verwaltungsgericht in den Beurteilungsspielraum von Lehrern eingreifen dürfe, wenn es um konkrete Fragestellungen und die Bewertung der Antwort gehe. Nach Meinung der Regierung hat das Gericht gegen die vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellten Grundsätze zum Beurteilungsspielraum massiv verstoßen. Die Richter hätten sogar Punkte bei einer Frage vergeben, die eindeutig falsch beantwortet worden sei. Und außerdem hätten sie eine eindeutig zulässige Frage gestrichen. Damit habe das Gericht nicht nur selbst anstelle des Lehrers Noten und Punkte vergeben, sondern gleich noch einen eigenen Bewertungskatalog aufgestellt.

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