Sachzuwendungen vom Arbeitgeber:Extra-Bonbons statt mehr Gehalt

Chefs haben viele Möglichkeiten, ihren Angestellten etwas Gutes zu tun - es muss nicht immer eine Gehaltserhöhung sein. Wer sich dabei geschickt anstellt und einige Regeln beachtet, bekommt die Bonbons sogar steuerfrei.

Es muss nicht immer eine Gehaltserhöhung sein. Arbeitgeber können die Motivation ihrer Mitarbeiter auch mit Sachzuwendungen oder Gutscheinen steigern. Der Vorteil: Viele dieser Maßnahmen seien steuerfrei, erklärt die Bundessteuerberaterkammer in Berlin. Voraussetzung sei, dass die Leistungen zusätzlich zum vereinbarten Arbeitslohn gezahlt werden.

Sachleistung statt Lohnerhöhung
:Warum weniger Gehalt manchmal mehr Lohn ist

Jobticket, Kindergarten-Zuschuss oder die Nutzung von Bonusmeilen: Oft sind Sachleistungen sinnvoller als eine Gehaltserhöhung um wenige Prozent. Viele Angestellte handeln darum nicht mehr Geld aus, sondern mehr Leistungen. Die beliebtesten Alternativen zur klassischen Lohnerhöhung - ein Überblick.

Mitarbeitern könne etwa berufstypische Arbeitsbekleidung unentgeltlich überlassen werden, ohne dass dies steuerpflichtig ist. Allerdings dürfe der Angestellte die Kleidung nicht privat nutzen. Denn dann liege eine steuerpflichtige Sachleistung vor. Eine Weiterbildung, die überwiegend im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgt, gelte ebenfalls als nicht zu versteuernde Sachleistung.

Auch die private Nutzung von betrieblichen PCs sowie Telefonen oder Handys fallen unter diese Regelung, ebenso wie Zuschüsse zu Jobtickets. Die Sachzuwendungen an Arbeitnehmer sind bis zu einer Freigrenze von 44 Euro monatlich beim Empfänger überhaupt nicht steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Zuschüsse zur Kinderbetreuung kommen laut der Bundessteuerberaterkammer ebenfalls in Frage. Damit diese Zuschüsse steuerfrei sind, müssten aber einige Kriterien erfüllt sein: Zum Beispiel düften die Kinder noch nicht schulpflichtig sein. Auch müssten die Aufwendungen des Mitarbeiters im Originalbeleg zum Lohnkonto genommen werden. Bis zu 500 Euro im Jahr könnten zudem für Aktivitäten gezahlt werden, die sich inhaltlich auf die Verbesserung des Ernährungsverhaltens, der Bewegungsgewohnheiten, der Stressbewältigung und der Suchtprävention beziehen. Reine Mitgliedschaften in Sportvereinen oder -studios fielen nicht unter diese Regelung.

Wichtige Voraussetzung für die Steuerfreiheit des Arbeitgeberzuschusses ist, dass er zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt wird. Wird der Zuschuss durch eine Umwandlung des Arbeitslohns gewährt oder auf das Gehalt angerechnet, liegt keine zusätzliche Leistung vor. Damit entfällt die Steuerfreiheit.

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