Regelung von Teilzeitarbeit:Zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Teilzeitarbeit ist die perfekte Lösung, um Familie und Beruf zu vereinen. Damit die Umstellung vom Ganztags- auf den Halbtagsjob klappt, sollten Angestellte ihre Wünsche rechtzeitig anmelden. Denn nicht alles ist im Gesetz zur Teilzeitarbeit geregelt.

Der Wechsel von einer Vollzeit- auf eine Teilzeitstelle ist für viele Arbeitnehmer die ideale Möglichkeit, um Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. Festgeschrieben ist der Anspruch des Arbeitnehmers auf die Verringerung von Voll- auf Teilzeit im "Teilzeit- und Befristungsgesetz" unter dem achten Paragrafen. Dieser besagt, dass "ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, verlangen kann, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird."

Zwischen Wunsch und Wirklichkeit: Teilzeit klappt nicht immer

Wer Kind und Karriere vereinen will, hofft oft auf eine Teilzeitstelle. Doch die muss sorgfältig geplant sein.

(Foto: dpa-tmn)

Allerdings ist in keinem Gesetzestext festgelegt, dass ein Teilzeit-Arbeitnehmer Anspruch auf genau dieselbe Stelle hat. "Der Arbeitnehmer kann zwar den Anspruch anmelden, aber die Wahrscheinlichkeit, dass das klappt, ist eher gering", sagt Christina Wendt vom Bundesarbeitsministerium in Berlin. Eine Klausel im achten Paragrafen sagt, dass der Arbeitgeber unter Angabe "betrieblicher Gründe" die Verringerung auf Teilzeit ablehnen könne.

Ein solcher Grund sei etwa dann gegeben, wenn durch die Teilzeit unverhältnismäßige Kosten verursacht oder die Sicherheit, die Organisation oder der Arbeitsablauf im Betrieb wesentlich beeinträchtigt würden. Dies könne der Fall sein, wenn es sich etwa um eine Stelle in einem Kindergarten handle. "Wenn der Arbeitgeber der Meinung ist, dass es den Kindern nicht gut tut, dass die Erzieherin pro Tag nur wenige Stunden anwesend ist, kann er die Anfrage nach Teilzeitarbeit ablehnen."

Wehren könne man sich dagegen nur mit Hilfe eines Anwalts. Doch davon rät Christina Wendt ab. "Lieber kümmert man sich schon vor der Pause oder vor der Teilzeit-Regelung darum, wie das später stressfrei gehandhabt wird." Das bestätigt auch Christian Rothländer vom hessischen Landesbezirk der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di in Frankfurt. Die Möglichkeit der Versetzung auf eine andere Stelle oder die Zuteilung etwa anderer Projekte bestehe ab dem Moment, in dem man sich für Teilzeit entscheide. "Das Risiko muss man einfach eingehen, wenn man nur noch in Teilzeit arbeiten möchte", sagt Rothländer.

Das Risiko einer Versetzung

Immerhin könne man im Vorfeld durchaus vertraglich festlegen, dass sich zumindest der Arbeitsort aufgrund einer Verringerung der Arbeitszeit nicht ändere. "Dazu raten wir dringend, und im Ernstfall kann man sich auch gegen unzumutbar lange Fahrzeiten wehren", betont Rothländer. Allerdings bestehe gerade bei großen Unternehmen die Möglichkeit einer Versetzung etwa in eine andere Stadt. "Je größer die regionale Ausbreitung des Arbeitgebers ist, desto höher ist auch das Risiko einer Versetzung."

Beim schwäbischen Automobilkonzern Daimler gibt es deshalb schon vor Beginn der Elternzeit Gespräche zwischen dem Vorgesetzten und dem Mitarbeiter. "Wer schon vorher weiß, dass er nur ein halbes Jahr weg ist, dem halten wir in der Regel seinen Arbeitsplatz frei", sagt Angela Lechner, Leiterin personalpolitische Konzepte und Projekte bei Daimler in Stuttgart. Bei einer Abwesenheit von bis zu drei Jahren sei das dagegen schwieriger.

Klassische Rollenteilung

Wichtig für das Unternehmen sei, den Kontakt zu den Arbeitnehmern auch während der Elternzeit aufrecht zu erhalten und diese etwa zu Weihnachtsfeiern und sonstigen Aktivitäten einzuladen. "Auch wenn jemand gerade eine Arbeitspause macht, laden wir ihn zu Zielvereinbarungs-Workshops ein", sagt Angela Lechner. Bei Daimler wird das Teilzeit-Modell von den Angestellten gerne angenommen: Von den bundesweit 18 000 für Daimler arbeitenden Frauen sind derzeit etwa 40 Prozent in Teilzeit. "Mit unseren verschiedenen Teilzeit-Modellen haben wir bislang sehr gute Erfahrungen gemacht, wir werden das so beibehalten."

Auch die Messe Düsseldorf versucht den Wunsch der Mitarbeiter nach Teilzeit zu unterstützen. "Jeder, der in Teilzeit arbeiten möchte, kann dies auch tun", bestätigt die Betriebsrat-Vorsitzende Christina Hertrich. Von den 760 Mitarbeitern der Messegesellschaft und des zugehörigen Congress Center Düsseldorf (CCD) nähmen derzeit allerdings nur etwa 50 weibliche Mitarbeiter diese Möglichkeit wahr.

"Männer sehen sich wohl noch immer in der Rolle des Ernährers und arbeiten daher alle in Vollzeit", so die Betriebsrätin. Doch auch wenn das Unternehmen den Wunsch nach Teilzeit unterstütze, so seien doch nicht alle Vorgesetzten begeistert vom dem Arbeitsmodell. "Teilzeit erfordert eben auch ein höheres Maß an Planung, aber letztlich kommt es ja auch dem Arbeitgeber zugute."

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