Rechte von Angestellten:Richter erschweren dauerhaft befristete Verträge

Die Hürden bei der Kettenbefristung von Arbeitsverträgen werden künftig höher gelegt. In einem Grundsatzurteil hat das Bundesarbeitsgericht einer Frau recht gegeben, die nach 13 Jahren gegen ihre Kündigung geklagt hat - sie hatte elf Verträge hintereinander, bei einem Arbeitgeber. Sie hofft nun auf ihre Chance auf eine Festanstellung.

Arbeitgeber haben es künftig schwerer, befristete Verträge ihrer Mitarbeiter mehrmals hintereinander zu verlängern. Künftig müssen sie bei sehr langen Kettenbefristungen begründen, wieso das Arbeitsverhältnis nicht in ein dauerhaftes umgewandelt wird, entschied das Bundesarbeitsgericht. Die Richter legten allerdings nicht fest, ab welcher Zeitspanne der Missbrauch beginnt.

Im konkreten Fall ging es um eine Frau, die mit insgesamt 13 befristeten Verträgen elfeinhalb Jahre lang als Vertretung beim Amtsgericht Köln beschäftigt war. Wenn Verträge so häufig verlängert werden, liege ein Missbrauch nahe, sagte Gerichtssprecherin Inken Gallner. Das Bundesarbeitsgericht verwies die Klage jedoch an das Landesarbeitsgericht Köln zurück. Dieses muss jetzt über eine Festanstellung der 34-jährigen Bianca Kücük entscheiden.

Bereits im Januar hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Praxis im Fall der Justizangestellten generell für zulässig erklärt. So können mehrfach wegen Vertretungsbedarf befristete Arbeitsverträge auch dann erlaubt sein, wenn sich der Vertretungsbedarf als "wiederkehrend oder sogar ständig erweist". Die EU-Richter machten aber auch Vorgaben. Sie verlangten, dass alle Umstände einschließlich der Zahl und Gesamtdauer der mit demselben Arbeitgeber geschlossenen befristeten Verträge geprüft werden.

Keine Sicherheit für Arbeitnehmer

Kücük zeigte sich mit dem Erfurter Richterspruch zufrieden. "Es zeigt, dass ich doch noch eine Chance habe, zu gewinnen." Ihr Anwalt, Helge Rust, bedauerte aber, dass die Bundesrichter den Kettenbefristungen keinen klaren zeitlichen Riegel vorschoben. Eine verbindliche Obergrenze wäre eine gangbarer Weg für mehr Rechtssicherheit gewesen, sagte Rust. "Nunmehr müssen sich die Arbeitnehmer weiterhin der richterlichen Tageslaune unterwerfen."

Kücük hatte ihre Ausbildung am Amtsgericht Köln absolviert und erhielt im Anschluss dort auch eine Stelle als Justizangestellte. Von Juli 1996 bis Dezember 2007 wurde sie mit immer neuen befristeten Verträgen als Vertretung für zumeist schwangere Kolleginnen beschäftigt. Dennoch wechselte sie in dieser Zeit nicht ihren Schreibtisch und verrichtete all die Jahre die selbe Arbeit in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Nach ihrer Kündigung klagte die 34-Jährige durch alle Instanzen auf eine Festanstellung. Das Bundesarbeitsgericht hatte den Fall erst dem höchsten EU-Gericht in Luxemburg vorgelegt. Vor dem Landesarbeitsgericht muss das beklagte Land Nordrhein-Westfalen jetzt darlegen, wieso diese Befristung so lange aufrechterhalten werden musste.

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