Süddeutsche Zeitung

Recht so:Oft unpässlich oder unheilbar krank

Muss ein Mitarbeiter mit der Kündigung rechnen, wenn er in den letzten drei Jahren im Schnitt mehr als vier Monate krank war?

Vier Monate krank. Mitarbeiter müssen mit einer Kündigung rechnen, wenn sie sehr häufig kurz erkrankt sind. Die Hürden sind jedoch hoch. Eine Fehlzeit von etwa vier Monaten reicht nicht aus. In einem vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg verhandelten Fall hatte eine Archivmitarbeiterin die Kündigung erhalten. Sie war seit 1981 bei ihrem Arbeitgeber tätig und in den letzten Jahren immer wieder erkrankt, häufig wegen Problemen an der Schulter. Als ihr gekündigt wurde, hatte sie in den letzten drei Jahren im Schnitt 17,4 Wochen im Jahr gefehlt. Der Arbeitgeber hatte den Lohn aufgrund von Vereinbarungen im Tarifvertrag für fast 15 Wochen jährlich weiterzahlen müssen. Er kündigte der Frau fristlos, da er davon ausging, dass sie weiter häufig krankgeschrieben ist. Zu Unrecht, entschieden die Richter. Die fristlose Kündigung sei nicht gerechtfertigt. Der Arbeitgeber berücksichtige nicht, dass die Frau nach einer Schulteroperation mehrere Monate ununterbrochen wieder habe arbeiten können. Auch übersehe er, dass einige Kurzerkrankungen typische Erkältungskrankheiten gewesen seien, die vollständig abgeklungen sind. Insgesamt fehle es daher an der zuverlässigen Prognose, dass die Frau weiterhin immer wieder krank werde. Im Übrigen habe das Bundesarbeitsgericht bereits entschieden, dass häufige Kurzerkrankungen von bis zu 18,81 Wochen im Jahr eine außerordentliche Kündigung nicht rechtfertigten. (Az.: 15 Sa 825/13)

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Quelle:
SZ vom 19.12.2015 / dpa
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