Süddeutsche Zeitung

Recht so:Neue Urteile

Mailbox statt Intranet. Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber die Einrichtung eines E-Mail-Postfachs verlangen, wie Richter nun entschieden haben.

Mailbox statt Intranet. Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber die Einrichtung eines E-Mail-Postfachs verlangen. Nicht ausreichend ist, wenn dem Betriebsrat ein Blog im firmeninternen Intranet zur Verfügung gestellt wird. Vor dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hatte der Betriebsrat einer Unternehmensgruppe im Logistikbereich geklagt. Der Arbeitgeber hatte dem Betriebsrat für die Kommunikation zwischen ihm und den Mitarbeitern einen Blog im Intranet eingerichtet. Dadurch bestehe grundsätzlich die Möglichkeit des Eingriffs durch den Arbeitgeber, kritisierte der Betriebsrat. Er forderte ein eigenes Postfach, um mit den Mitarbeitern direkt kommunizieren zu können. Der Arbeitgeber habe die erforderlichen Kommunikationstechniken zur Verfügung zu stellen, entschied das Gericht. (Az.: 5 TaBV 23/15)

Mutterschutz statt Kündigung. Kündigt ein Arbeitgeber einer schwangeren Frau, ohne die Schutzbehörde zu beteiligen, ist die Kündigung unwirksam. Außerdem hat die Frau Anspruch auf Entschädigung. Das entschied das Arbeitsgericht Berlin. Der Chef einer Rechtsanwaltsfachangestellten kündigte ihr nach mehrmaliger Erkrankung während der Probezeit. Acht Tage nach der Kündigung informierte die Frau ihn über ihre Schwangerschaft. Den folgenden Kündigungsschutzprozess gewann sie. Als der Chef ihr erneut fristlos kündigte, verwies die Frau auf den Beginn des Mutterschutzes. Außerdem hatte der Arbeitgeber die Schutzbehörde nicht mit einbezogen. Die Klage gegen die Kündigung und der Anspruch auf eine Geldentschädigung waren erfolgreich. Die fristlose Kündigung sei wegen des Kündigungsverbots im Mutterschutz unzulässig, erläuterte das Gericht. Der Arbeitgeber habe sich nicht darauf berufen können, von dem Mutterschutz nichts gewusst zu haben. (Az.: 28 Ca 18485/14)

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SZ vom 08.10.2016 / dpa
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