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Rauchen am Arbeitsplatz:Qualmen neben der Stechuhr

Muss eine Firma ihre Mitarbeiter auch für ihre Raucherpausen bezahlen? Welche Antworten das Arbeitsrecht zu Fragen rund um die Zigarette gibt.

Arbeitgeber müssen Raucherpausen nicht vergüten. "Der Arbeitgeber darf allein entscheiden, ob er solche Pausen bezahlt - rechtlich gesehen ist er dazu aber nicht verpflichtet", sagte der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), der Stuttgarter Rechtsanwalt Jobst-Hubertus Bauer. Der Chef einer Firma könne daher verlangen, dass Angestellte die Zeit nacharbeiten, in der sie ihren Arbeitsplatz zum Rauchen verlassen.

"Geregelt wird das entweder nach Absprache, oder die Mitarbeiter müssen ausstempeln, wenn sie eine Zigarettenpause einlegen", so Bauer. Laut dem Verlag für die Deutsche Wirtschaft in Bonn werden Raucherpausen bereits in jedem fünften Unternehmen mit der Stechuhr kontrolliert. In mehr als jeder dritten Firma herrsche zudem im gesamten Betrieb ein Rauchverbot, heißt es unter Berufung auf eine Umfrage des Personaldienstleisters Randstad von 2006.

Einen Anspruch auf Raucherpausen haben Arbeitnehmer zudem nicht, erklärt der Arbeitsrechtler Bauer. Allerdings dürfe der Betriebsrat mitbestimmen, ob solche Auszeiten während der Arbeit gewährt werden. "In Firmen ohne Betriebsrat muss man das mit dem Chef ausmachen, wie oft man zum Rauchen rausgehen darf." Auch dürften Raucher ihre Pause nicht übermäßig ausdehnen. "Da gibt es aber keine festgelegte Zeit - es darf nur nicht sein, dass der Betrieb durch Zigarettenpausen zu sehr aufgehalten wird."

Welcher wirtschaftliche Schaden jedes Jahr durch Raucherpausen entsteht, lässt sich im Internet auf der Seite Zigarettenpausenrechner.de nachvollziehen. Wie die Firma AHB Electronic in Hemsbach hier vorrechnet, kostet es einer Firma bis zu 540.000 Euro pro Jahr, wenn sich 200 Mitarbeiter fünfmal am Tag eine fünfminütige Zigarettenpause genehmigen.

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dpa
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