Psychotherapeuten:Vier Hürden

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Nach dem Studium der Psychologie, Medizin oder Pädagogik müssen angehende Psychotherapeuten eine jahrelange Ausbildung absolvieren und dann noch einen Kassensitz ergattern - der Weg in den Beruf ist weit.

Von Anne-Ev Ustorf

Der Begriff "Psychotherapie" ist in Deutschland nicht geschützt. Auch ein Heilpraktiker mit einer zweijährigen Ausbildung oder ein Diplom-Psychologe ohne weitere Qualifikationen kann ganz legal "Psychotherapie" anbieten. Wer sich jedoch "Psychotherapeut" nennt, muss über einen Studienabschluss und eine staatlich geregelte mehrjährige Weiterbildung mit Approbation verfügen, er darf also potenziell über gesetzliche Krankenkassen abrechnen.

Der Weg zum Psychotherapeuten führt zunächst über ein Hochschulstudium in Psychologie ("Psychologischer Psychotherapeut"), Medizin ("Ärztlicher Psychotherapeut") oder Sozialpädagogik beziehungsweise Pädagogik ("Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut").

Im Anschluss an das Studium muss eine private psychotherapeutische Ausbildung an einem anerkannten psychotherapeutischen Institut absolviert werden, in einem zugelassenen Therapieverfahren, etwa in den Fachkunden Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologie oder Psychoanalyse. Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre und in Teilzeit fünf bis sieben Jahre. Sie kostet zwischen 12 000 und 20 000 Euro. Nach der staatlichen Prüfung, der Approbation, darf der Psychotherapeut dann Psychotherapien als Kassenleistungen anbieten.

Doch der Weg ins Berufsleben kann steinig sein - und das, obwohl Psychotherapeuten händeringend gesucht werden. Viele Kliniken, Beratungsstellen und medizinische Versorgungszentren zahlen mittlerweile untertarifliche Gehälter und fordern viele Behandlungsstunden für wenig Geld ein. Die meisten Psychotherapeuten möchten deshalb in eigener Praxis Kassenpatienten behandeln.

Dafür braucht es allerdings einen Kassensitz, der meist eine fünfstellige Summe kostet und in begehrteren Lagen erst nach einer Wartezeit von mehreren Jahren zu bekommen ist. Die Arbeit in einer Privatpraxis - ohne Kassensitz - über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren ist seit der Psychotherapie-Richtlinie, die im April des vergangenen Jahres verabschiedet wurde, sehr schwierig geworden (siehe Text oben). Haben Psychotherapeuten jedoch erst mal einen Kassensitz, können sie ein gutes Akademikergehalt erzielen.

© SZ vom 08.09.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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