Prozess um umstrittenen Leichenpräparator:Von Hagens durfte Professorentitel führen

Leichenpräparator Gunther von Hagens stritt lange um seine Professorenehre: Der Anatom trug einen Titel aus China, wies aber nicht darauf hin - entgegen einer Anweisung aus dem Wissenschaftsministerium. Ein Gericht entschied nun zu Hagens Gunsten und beendet einen jahrelangen Rechtstreit.

Der umstrittene Leichenpräparator Gunther von Hagens durfte seinen chinesischen Professorentitel in Deutschland ohne Einschränkungen führen. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster dem 67-Jährigen am Donnerstag bestätigt. Von Hagens hat damit einen Etappensieg im jahrelangen Rechtsstreit um seinen Titel errungen.

Professorenehre von Gunther von Hagens

Der Plastinator Gunther von Hagens pocht darauf, einen in China verliehenen Titel zu Recht getragen zu haben. 

(Foto: dpa)

Ob das Land Nordrhein-Westfalen dem Anatomen auch Schadenersatz in Millionenhöhe zahlen muss, soll in den nächsten Monaten in einem zweiten Verfahren entschieden werden.

Der Erfinder der Leichenschau "Körperwelten" war im Jahr 1999 in China für die Dauer von fünf Jahren zum Gastprofessor ernannt worden. Das NRW-Wissenschaftsministerium hatte den Heidelberger Mediziner jedoch angewiesen, den Titel "Professor" in Deutschland nur mit dem Zusatz "RC" oder "VRC" für China zu tragen. Das Ministerium war damals bundesweit für Genehmigungen zum Führen ausländischer Titel zuständig.

Von Hagens ließ das Kürzel weg und handelte sich damit ein Strafverfahren wegen Titelmissbrauchs ein. Von diesen Vorwürfen wurde er 2007 freigesprochen. Trotz des Freispruchs wurde von Hagens in den Medien später immer noch als "Hochstapler" bezeichnet. Diese Vorwürfe wollte der 67-Jährige mit der Klage vor dem Oberverwaltungsgericht endgültig loswerden.

Das Gericht hatte dem Mediziner bereits im vergangenen Jahr Recht gegeben. Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Entscheidung aber wegen eines formalen Fehlers kassiert. In einem zweiten Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf hat von Hagens das Land NRW auf 2,2 Millionen Euro Schadenersatz wegen angeblich ungerechtfertigter Strafverfolgung verklagt.

Der Prozess sei bis zur Entscheidung in Münster ausgesetzt worden, sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag der Nachrichtenagentur dpa. In den nächsten Monaten solle das Verfahren wieder aufgenommen werden. Gunther von Hagens gilt als Erfinder der Plastination, eines Verfahrens zur Konservierung von menschlichen und tierischen Präparaten. Millionen Menschen besuchten die umstrittene Wander-Ausstellung "Körperwelten".

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