Prozess um Mindestgröße im Cockpit:Zu kleine Piloten-Anwärterin scheitert mit Klage

Ist man mit 1,61 Meter zu klein fürs Cockpit? Ja, findet die Lufthansa und lehnt eine Bewerberin ab. Die zieht vor Gericht - und verliert. Doch der Vorsitzende Richter macht der jungen Frau Hoffnung.

Wer Pilot bei der größten deutschen Fluggesellschaft werden will, muss einige körperliche Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählen laut Webseite der Lufthansa eine "gute körperliche Konstitution", auch ein "gutes Sehvermögen" wird verlangt. Und angehende Bewerber müssen - unabhängig vom Geschlecht - eine bestimmte Körpergröße mitbringen: Sie dürfen nicht kleiner als 1,65 und nicht größer als 1,98 Meter sein.

Gegen diese Vorgabe wehrte sich eine abgelehnte Piloten-Anwärterin: Die junge Frau, Körpergröße: 161,5 Zentimeter, klagte gegen die Lufthansa wegen Diskriminierung. Zu Recht, wie jetzt das Landesarbeitsgericht Köln befand - dennoch musste die Klägerin eine Schlappe einstecken.

Zwar sah auch das Gericht eine Diskriminierung von Seiten der Fluggesellschaft. Das Argument, die Größe von 1,65 Metern sei notwendig, um eine Maschine sicher steuern zu können, überzeugte die Kammer nicht. Das Gericht verwies darauf, dass Airlines wie Swissair und KLM deutlich kleinere Piloten akzeptierten. "Wenn andere Fluggesellschaften die Flugsicherheit nicht gefährdet sehen, dann stellt sich natürlich die Frage, warum das bei der Lufthansa so sein soll", sagte der Vorsitzende Richter Jochen Sievers.

"Schwierige juristische Frage"

Dennoch wies das Gericht die Klage der Frau auf Entschädigung in Höhe von 135 000 Euro zurück. Ihr sei durch die Ablehnung kein materieller Schaden entstanden. Das Gericht räumte aber ein, dass dies "sicherlich eine schwierige juristische Frage" sei.

Die Lufthansa hatte die Abweisung der jungen Frau damit begründet, dass sie 3,5 Zentimeter zu klein sei, um ein Flugzeug sicher steuern zu können. Im Notfall müssen Piloten im Cockpit von ihrem Sitz aus alle Hebel und Schalter bedienen können. Überlebenswichtige Funktionsknöpfe, beispielsweise zum Löschen eines Triebwerksbrandes, sind an der Cockpitdecke angebracht.

Lufthansa-Sprecher Michael Lamberty signalisierte nach dem Urteil Gesprächsbereitschaft. Es sei bedauerlich, wenn Frauen, die ansonsten geeignet wären, nur aufgrund ihrer Körpergröße abgewiesen würden. "Es kann schon sein, dass wir uns mit den Tarifpartnern da nochmal zusammensetzen", sagte er. Die Mindestgröße ist aktuell im Tarifvertrag der Lufthansa festgelegt: "Ich kann mir schon vorstellen, dass wir dieses Detail nochmal aufnehmen", so Lamberty.

Das Landesarbeitsgericht bestätigte mit seiner Entscheidung ein Urteil aus erster Instanz. Möglicherweise ist der Rechtsstreit aber noch nicht zu Ende: Revision zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt wurde zugelassen.

Der Vorsitzende Richter Sievers verabschiedete sich mit den Worten: "Wir warten gespannt darauf, was uns in zwei Jahren Erfurt (dort hat das Bundesarbeitsgericht seinen Sitz, Anm. d. Red.) dazu sagen wird - wenn Sie Revision einlegen!" Ob das so sein wird, muss die Klägerin noch entscheiden. Wie ihr Anwalt sagte, erwägt sie trotzdem eine Piloten-Ausbildung - bei Swissair.

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