Portale für Auslandsprojekte:Raus aus dem Elternhaus

Für noch nicht Volljährige gelten spezielle Regeln, wenn sie ins Ausland reisen; sie bedürfen besonderer Betreuung. Diese gibt es zum Beispiel auf Bio-Farmen oder in Projekten des Deutsch-Französischen Jugendwerks.

Von Christiane Bertelsmann

Minderjährige stehen unter der Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten - sie haben das Sorgerecht. Unter 18-Jährige müssen besonders betreut werden. Da dafür meist nicht genügend Personal und finanzielle Ressourcen zur Verfügung stehen, wählen die Aufnahmeorganisationen lieber Volljährige aus. Wer unter 18 ist, ist noch nicht geschäftsfähig und braucht zum Abschluss von Verträgen die Einverständniserklärung der Eltern - bei Kontoeröffnungen auch die von beiden Elternteilen. Im Land herumzureisen ist für Minderjährige auch nicht einfach. Sie dürfen zum Beispiel kein Zimmer im Hostel ohne Einverständnis der Eltern anmieten.

Folgende Anbieter informieren auch über Programme für Minderjährige:

www.rausvonzuhaus.de/u18; sehr gute Übersicht über so gut wie alle seriösen, nicht kommerziellen Programme, nicht nur Freiwilligendienste. Auf dem Portal kann man sich auch zu Reisestipendien schlau machen.

www.workcamps.de; Überblick über internationale Workcamps im In- und Ausland, nur von gemeinnützigen Organisationen

www.parisax-freiwilligendienste.de; Freiwilligendienste in Polen und Tschechien

www.experiment-ev.de; gemeinnütziger Verein, vermittelt Freiwilligendienste in Ecuador, Brasilien und Indien

www.dfjw.org/ferienjob-job-in-der-partnerstadt; das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) fördert auch für 16-Jährige Ferienjobs in einer französischen Partnerstadt

Die Mitarbeit auf Bio-Farmen, auf Englisch WWOOFing (World-Wide Opportunities on Organic Farms), ist in Ausnahmefällen auch für unter 18-Jährige möglich, etwa in Irland: www.wwoof.ie. Auch in Portugal gibt es solche Angebote: www.wwoof.pt

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: