Polizei in NRW:Internes Papier rechtfertigt Diskriminierung

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Erfolgreich auf gemischter Streife: Bei der Bundespolizei müssen Frauen keine Normgröße erfüllen. (Foto: Matthias Balk/dpa)
  • Kleine Menschen haben im Bewerbungsprozess für den Polizeidienst in NRW mit Diskriminierung zu kämpfen.
  • Das legt ein interner Bericht nahe, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt.
  • In dem Papier rechtfertigt ein Landesamt die Mindestgröße für Polizistinnen und Polizisten mit teils abwegigen Argumenten.

Von Larissa Holzki, München

Sie müssten bei einer Wohnungsdurchsuchung auf einen Stuhl klettern, um auf die Schränke zu gucken. Und bei dem Versuch, eine brennende Person zu löschen, könnten sie über die Löschdecke stolpern. Mit diesen Argumenten versucht Nordrhein-Westfalen, sich gegen die Einstellung von kleineren Polizisten zu wehren. Sie stehen in einem Bericht, auf dessen Grundlage das Oberverwaltungsgericht in Münster an diesem Donnerstag entscheiden soll, ob drei Frauen aufgrund ihrer geringen Größe als Polizistinnen ungeeignet sind. Der Bericht liegt der Süddeutschen Zeitung  vor.

Augenscheinlich geht es in dem Streit nur um Zentimeter. Die drei Klägerinnen sind 1,61 und 1,62 Meter groß, die Mindestgröße für den Polizeidienst in NRW beträgt 1,63 Meter. Tatsächlich geht es um größere Fragen: Wer soll den Staat und seine Leistungsfähigkeit repräsentieren? Wer kann für Sicherheit und Ordnung sorgen? Aus Sicht des Landes Nordrhein-Westfalen ist ein Fünftel aller Frauen dazu grundsätzlich nicht geeignet, weil sie zu klein sind.

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Dass sich die Betroffenen - vereinzelt sind es auch Männer - damit nicht abfinden können, liegt auch an der scheinbaren Willkür, mit der gemessen wird. Mehrere Länder und die Bundespolizei haben die Mindestmaße zuletzt abgeschafft, Hamburger Polizisten dürfen drei Zentimeter kleiner sein als ihre Kollegen in NRW. In Bayern liegt die Messlatte mit 1,65 Metern zwar hoch. Fitte Bewerber werden aber auch eingestellt, wenn sie kleiner sind. Oft hängt es von der Bewerberzahl ab, ob ein Land Kandidaten ausschließt.

Richter in NRW wollten deshalb genauer wissen, für welche Polizeiaufgaben die Größe relevant ist und unterhalb welcher Körpergröße sie nicht zu erfüllen sind. Denn über die Frage, wer ein öffentliches Amt bekleiden darf, soll nach dem Grundgesetz nur die Eignung entscheiden.

Papier soll nicht an die Öffentlichkeit gelangen

Seit das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen seinen Bericht vorgelegt hat, ist die einheitliche Mindestgröße für Frauen und Männer im Polizeidienst des Landes rechtsverbindlich. Zuvor hatten die drei Klägerinnen in erster Instanz noch recht bekommen. Doch zwischenzeitlich konnte eine Arbeitsgruppe just die Größe als kritisch identifizieren, die sich das Land zuvor ausgedacht hatte: "Im Bereich einer Körpergröße von 162,9 cm bis 160 cm sind bereits Einschränkungen festzustellen, die nicht hinnehmbare Risiken für die dauerhafte Aufgabenwahrnehmung einerseits, als auch Gefahren für Leib und Leben der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten andererseits bergen", heißt es in dem Bericht.

Trotzdem hätte das Land NRW ihn gerne geheim gehalten. Und das, obwohl Polizisten in Bremen und Mecklenburg-Vorpommern demnach großer Gefahr ausgesetzt sein müssten.

Die Begründungen sind nämlich umstritten. "Mich erstaunt, mit welcher Selbstverständlichkeit dort strikt biologisch und zum Teil auch diskriminierend argumentiert wird, warum große Menschen kleineren überlegen sind", sagt der Polizeiforscher Rafael Behr von der Akademie der Polizei Hamburg. "Die wollen einfach keine kleinen Leute in der Polizei und versuchen mit scheinbar rationalen Argumenten, das zu begründen." So sei die Begründung, Polizeiketten würden bei Demonstrationen regelmäßig an der Stelle mit den kleinsten Polizisten durchbrochen, ein "Mythos", sagt Behr.

Andere Argumente in dem Bericht muten zum Teil grotesk an. So wird angeführt, kleine Polizisten könnten bei einer Verkehrskontrolle von Autofahrern übersehen werden. Zudem, so heißt es, hätten kleine Menschen so schmale Hüften, dass an ihren Gürteln nicht alles angebracht werden könne, was ein Polizist brauche - von der Waffe bis zur Taschenlampe.

Glaubhaft ist zwar, dass eine gewisse Größe vorteilhaft ist, wenn ein Randalierer überwältigt werden soll und dass die 22 Kilo schwere Schutzausrüstung für kritische Einsätze eine zierliche Beamtin mehr belastet als größere Kollegen. Der Bericht erweckt jedoch den Eindruck, es gehe dabei um Dauerbelastungen statt um Ausnahmesituationen.

Eine Oberkommissarin aus Hessen, die vor etwa zehn Jahren aufgrund ihrer Körpergröße als Polizistin in NRW abgelehnt wurde, sieht das entsprechend gelassen: "Natürlich schränkt es die Bewegung ein, wenn ich in der Amokausrüstung komplett eingemummelt bin", sagt Maren Kunze (Name geändert). Sie habe sich jedoch mittlerweile daran gewöhnt. Außerdem böten die relativ großen Ausrüstungen auch Vorteile. "Wenn bei mir mehr abgedeckt ist als bei den Männern, bin ich auch besser geschützt", sagt sie.

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Von Larissa Holzki

Für den Europäischen Gerichtshof sind solche Beispiele ohnehin kein Grund, kleinere Menschen ganz vom Polizeidienst auszuschließen. Es sei nicht ersichtlich, dass die körperliche Eignung "zwangsläufig mit dem Besitz einer Mindestkörpergröße verbunden ist", hat er im Oktober 2017 entschieden. Zum Fall einer Polizeibewerberin aus Griechenland merkte das Gericht zudem an, dass es bei der Polizei Tätigkeiten wie den "Beistand für den Bürger und die Verkehrsregelung" gebe, die keinen hohen körperlichen Einsatz erforderten.

Die Mindestgröße soll noch 50 Jahre halten

Doch die Arbeitsgruppe in NRW beruft sich auf Studien aus den 70er- und 80er-Jahren. Polizeivollzugsbeamte würden "mit ihrer körperlichen Konstitution von der Bevölkerung als Vertreter des Staates und seiner Leistungsfähigkeit wahrgenommen", heißt es in dem Bericht. Großen und männlichen Polizeibeamten werde eine natürliche Autorität zugesprochen, die Frauen kommunikativ ausgleichen müssten.

Rafael Behr weist dieses Argument zurück: "Kommunikation wird als etwas nachrangiges dargestellt, das man einsetzt, wenn man es sich leisten kann." Längst sei erwiesen, dass nicht die Größe, sondern die innere Haltung eines Polizisten über Respekt und Gegenwehr entscheide. Viele Männer wollten das nur nicht wahrhaben. Tatsächlich würden Gewaltübergriffe auf Polizisten meist erst durch plumpe Machtdemonstration provoziert.

Dass sich die Polizeiarbeit künftig vom Physischen ins Digitale verschieben könnte, wird in dem Bericht nicht erwähnt. Stattdessen wurde bedacht, dass heute ausgewählte Polizisten auch noch in 50 Jahren fähig sein müssen, dem immer größer werdenden Durchschnittsbürger über die Schulter zu schauen.

© SZ vom 28.06.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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