Europas Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten ihrer Angestellten systematisch und komplett erfassen, das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Die Einhaltung von Höchstarbeitsgrenzen und Ruhezeiten sei in der EU ein Grundrecht.
Man müsse jetzt verhandeln, was Arbeitszeit eigentlich heißt, sagt Larissa Holski vom Job-und-Karriere-Ressort der SZ. Dies sei ein absolut positives Urteil. Arbeitszeiterfassung und Ruhezeiten seien sogar Fragen der Menschenrechte. Kritik an der Entscheidung kommt ausschließlich von Arbeitgeberseite.
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