Süddeutsche Zeitung

Plagiatsaffäre um Kultusminister:Althusmann darf Doktortitel behalten

Seit Karl-Theodor zu Guttenberg damit anfing, stürzt ein Politiker nach dem anderen über abgekupferte Stellen in Doktorarbeiten. Auch Niedersachsens Kultusminister Bernd Althusmann sah sich Plagiatsvorwürfen ausgesetzt. Doch der Doktorgrad wird ihm nicht entzogen.

Niedersachsens Kultusminister Bernd Althusmann (CDU) darf seinen Doktorgrad behalten. Das teilte die Universität Potsdam am Donnerstag mit. Das Prüfverfahren sei eingestellt, die Plagiatsvorwürfe seien nicht belegt. Der Vorsitzende der Prüfungskommission, Tobias Lettl, bescheinigte der umstrittenen Dissertation zwar eine Vielzahl formaler Mängel. Jedoch erfüllten die Verstöße nicht den Tatbestand des wissenschaftlichen Fehlverhaltens.

Zu diesen Mängeln gehört laut Lettl, dass Althusmann in seiner Arbeit fremde Textfragmente wiedergibt, ohne das im Text beispielsweise durch Anführungszeichen deutlich zu machen. Stattdessen habe Althusmann lediglich in den Fußnoten mit dem Hinweis "vergleiche" auf die Quellen aufmerksam gemacht. Das sei ein Mangel von erheblichem Gewicht, betonte Lettl. Dieser "Verstoß gegen die gute wissenschaftliche Praxis" bedeute aber kein wissenschaftliches Fehlverhalten im Sinne der Satzung der Universität Potsdam, die sich an Vorschlägen der Deutschen Forschungsgemeinschaft orientiere.

Der Tatbestand wissenschaftlichen Fehlverhaltens wäre laut Satzung bei Falschangaben, der Verletzung geistigen Eigentums oder der Beeinträchtigung der Forschungstätigkeit Dritter erfüllt. Als Beispiel für die Verletzung geistigen Eigentums nennt die Satzung die unbefugte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke oder wesentlicher wissenschaftlicher Erkenntnisse unter Anmaßung der Autorenschaft. Ein solcher Plagiatsvorwurf sei der Dissertation nicht zu machen, sagte Lettl. Die achtköpfige Prüfkommission sei einhellig zu dieser Auffassung gelangt.

Abgesehen vom objektiven Tatbestand wissenschaftlichen Fehlverhaltens ist aus Sicht der Kommission auch der subjektive Tatbestand nicht erfüllt. Denn dann müsste Althusmann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unterstellt werden. Dagegen spreche jedoch die "Gutgläubigkeit von Herrn Althusmann" im Hinblick auf seine gewählte Methodik mit den "vergleiche"-Hinweisen. Lettl rügte, die Dissertation sei von den Gutachtern der Universität nicht ausreichend überprüft worden. Uni-Präsident Thomas Grünewald sagte dazu, die Universität werde ihre Standards für Promotionen künftig verbindlicher gestalten.

Dass Althusmann in seiner Doktorarbeit fremde Gedanken verschleiert als eigene ausgegeben haben soll, war im Juli bekannt geworden. Der Minister räumte daraufhin mögliche handwerkliche Fehler beim Zitieren ein und entschuldigte sich dafür. Zugleich betonte er aber, dass er keine Textpassagen ohne Quellenangabe kopiert habe. Alle übernommenen Textstellen seien mit Autor und Seitenzahl angegeben worden.

Besonders pikant waren die Vorwürfe, weil Althusmann amtierender Präsident der Kultusministerkonferenz (KMK) ist, des wichtigsten Gremiums der deutschen Bildungspolitk. Eine ihrer wichtigsten Aufgaben ist die Sicherung der "Qualitätsstandards in Schule und Hochschule".

Althusmann promovierte 2007 als externer Doktorand an der Uni Potsdam mit einer Arbeit über die Organisation der öffentlichen Verwaltung. Sein Werk wurde mit der schlechtesten Note "rite" (genügend) bewertet. Die "Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens" der Universität Potsdam hatte sich seit August mit dem Fall Althusmann beschäftigt. Im September hatte sich der Minister auf eigenen Wunsch vor dem Ausschuss zu den Vorwürfen geäußert.

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