Pflegekinder:2,75 Euro Stundenlohn - und der Rest fürs Jugendamt

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Pflegekinder: Backwaren werden teurer. Allerdings nicht in dem Ausmaß, wie die Preise für die Rohstoffe und Energie, welche die Bäcker zahlen müssen.

Backwaren werden teurer. Allerdings nicht in dem Ausmaß, wie die Preise für die Rohstoffe und Energie, welche die Bäcker zahlen müssen.

(Foto: privat)

Wenn Heim- und Pflegekinder ihr Taschengeld durch einen Nebenjob aufbessern wollen, müssen sie drei Viertel ihrer Einnahmen abtreten.

Von Anne-Ev Ustorf

Felix Warnke zieht sich die Schürze aus und packt sie in den Wäschekorb im Mitarbeiterraum. Seit drei Monaten arbeitet der 16-Jährige jeden Samstag in einer alteingesessenen Hamburger Konditorei, verkauft Torten, Christstollen und Kekse an eine wohlhabende Kundschaft. Das macht er gut, die Kunden mögen ihn und geben ihm hin und wieder sogar Trinkgeld. Der Gymnasiast spart auf einen Laptop, er braucht ihn für die Schule und die Freizeit; zum Lernen, Praktikumsberichte schreiben und Netflix-Gucken.

Doch gerade klappt es nicht so gut mit dem Sparen. Denn von seinen elf Euro Stundenlohn darf Felix Warnke, der eigentlich einen anderen Namen trägt, nur 2,75 Euro behalten. Den Rest muss er ans Jugendamt abtreten.

Seit 14 Jahren lebt er bei einer Pflegefamilie, seine leiblichen Eltern können sich nicht kümmern. Dafür bekommen seine Pflegeeltern monatlich um die 900 Euro vom Jugendamt, für Unterhalt und weitere Kosten. Dieses Geld möchte sich der Staat nun von dem Schüler zurückholen: Felix soll drei Viertel seines Einkommens abgeben. "Unfair", findet Felix. "Alle meine Freunde jobben, um sich was dazuzuverdienen. Keiner von ihnen muss seinen Eltern etwas abgeben. Aber ich soll jetzt beim Amt für meine eigenen Kosten aufkommen. Was kann ich denn dafür, dass ich ein Pflegekind bin?"

Dass der Staat bei erwachsenen Sozialhilfeempfängern oder erwerbsunfähigen Menschen zugreift, wenn sie über Einkommen oder Vermögen verfügen, ist bekannt. Doch auch Minderjährige sind davon nicht ausgenommen: Im achten Sozialgesetzbuch regelt Paragraf 94, dass junge Menschen und Leistungsberechtigte bei "vollstationären Leistungen" insgesamt "75 Prozent ihres Einkommens als Kostenbeitrag einzusetzen" haben.

Das betrifft auch die ungefähr 142 000 Heimkinder und 90 000 Pflegekinder in Deutschland. Wenn sie als Jugendliche also im Café jobben, Zeitungen austragen oder im Supermarkt Konserven in Regale stapeln, um ihr Taschengeld aufzubessern oder für den Führerschein zu sparen, gehen drei Viertel direkt ans Jugendamt. Auch bei einer Ausbildung müssen sie 75 Prozent ihres Gehalts abgeben, wenn sie noch bei ihren Pflegeeltern wohnen.

Auch Felix' Pflegemutter findet die Situation unfair. "Es ist doch ein Zeichen von Reife und Verantwortungsbewusstsein, wenn sich ein Kind einen Job sucht, um eigene Bedürfnisse selbst erfüllen zu können", sagt Andrea Wagner. "Stattdessen muss Felix nun dafür haften, dass seine leiblichen Eltern nicht in der Lage sind, sich um ihn zu kümmern. Damit ist er doppelt benachteiligt, auch gegenüber seinen zwei Geschwisterkindern."

Andrea Wagner möchte allen ihren Kindern beibringen, dass harte Arbeit sich lohnt und man etwas leisten muss, um sich etwas leisten zu können - aber im Fall von Felix ist das gerade schwer zu vermitteln. "Die Wunde, dass er in unserer Familie kein leibliches Kind ist, ist für ihn eh schon groß - und so wird sie noch größer."

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