·:Österreich

Hinweise für einzelne Berufe

Für einige Berufe (u.a. Anwälte, Mediziner und Lehrer) verlangen die österreichischen Behörden einen Befähigungsnachweis.

Anwälte

Wer als EU-Bürger für die Ausübung des Anwaltsberufs voll qualifiziert ist, braucht lediglich eine Bescheinigung der zuständigen Behörde in seinem Heimatland. Wer ein Diplom außerhalb der EU erworben hat, muss eine Anerkennung durch einen EU-Mitgliedsstaat und eine dreijährige Berufserfahrung vorweisen.

Mediziner

Eine automatische Anerkennung erfolgt dann, wenn die Arbeit als praktischer Arzt oder als Facharzt im eigenem EU-Mitgliedsstaat bestätigt ist. Zur Anerkennung von seltenen Spezialisierungen sollte man sich an die Ärztekammer in Österreich wenden.

Lehrer

Um als Lehrer in Österreich zugelassen zu werden, benötigt man die gleichen Befähigungsnachweise wie in Deutschland: Hochschuldiplom und Doktortitel für Hochschullehrer, abgeschlossenes Studium und Lehrbefähigung für den Sekundarschulunterricht.

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