Öffentlicher Dienst:Verbeamtete Lehrer dürfen streiken

Bei Streik schulfrei! Das Verwaltungsgericht Kassel erlaubt auch verbeamteten Lehrern, ihre Arbeit niederzulegen. Eine Unterscheidung zwischen Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes sei unzulässig, weil sie häufig dieselbe Arbeit machten. Gewerkschafter freuen sich über das Urteil, Kritik kommt vom Lehrerverband.

Beamte dürfen unter bestimmten Umständen streiken. Das hat das Verwaltungsgericht Kassel entschieden. Die Disziplinarkammer kam ohne mündliche Verhandlung zum Ergebnis, dass das Streikverbot nicht für alle Beamten gelte. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe in zwei Entscheidungen in den Jahren 2008 und 2009 festgestellt, dass das Streikrecht nicht für den öffentlichen Dienst insgesamt eingeschränkt werden dürfe, sondern nur für bestimmte Gruppen. Eine Unterscheidung zwischen Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes sei unzulässig, da sie häufig dieselbe Arbeit machten, hieß es weiter in der Begründung.

Verbeamtete Lehrer streiken in Schleswig-Holstein

Angestellte und verbeamtete Lehrer dürfen in Zukunft Seite an Seite streiken - das hat das Verwaltungsgericht in Kassel entschieden.

(Foto: ddp)

Vom Streikrecht ausgenommen bleiben dagegen hoheitlich tätige Beamte, wie Mitglieder der Streitkräfte, Polizisten und Beamte der Staatsverwaltung.

Geklagt hatten zwei Lehrer aus Nordhessen, die sich im November 2009 an einem Gewerkschaftsstreik beteiligt hatten. Sie waren dem Dienst drei Stunden lang ferngeblieben. Wegen Verstoßes gegen ihre Dienstpflicht erhielten sie vom Schulleiter eine schriftliche Missbilligung. In ihrer Klage beriefen sich die Beamten auf die Europäische Menschenrechtskonvention - das Gericht folgte ihrer Argumentation.

Innenministerium denkt über eine Berufung nach

Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden. Das hessische Innenministerium kündigte an, das Urteil genau zu prüfen und dann über eine mögliche Berufung zu entscheiden.

Der Präsident des Deutschen Lehrerverbands, Josef Kraus, lehnte ein Streikrecht für verbeamtete Lehrer ab: "Das hängt mit der Schulpflicht der Kinder und dem Recht auf Bildung zusammen", sagte er der Nachrichtenagentur dapd. "Diese Rechte und Pflichten werden verletzt, wenn alle Lehrer streiken dürfen."

"Verbot des Beamtenstreiks ist vordemokratisch"

Die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) hingegen freute sich über das Urteil. "Jetzt ist eine höchstrichterliche Bestätigung des VG-Urteils fällig, damit das unzeitgemäße und vordemokratische Verbot des Beamtenstreiks endgültig zu Grabe getragen werden kann", sagte GEW-Vorstandsmitglied Ilse Schaad.

Auch die Fraktionen von SPD und Linken im hessischen Landtag äußerten sich positiv über das Urteil. Es sei davon auszugehen, dass die Entscheidung besondere Bedeutung erlangen werde, sagte die innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Nancy Faeser. Der gewerkschaftspolitische Sprecher der Linke-Fraktion, Hermann Schaus, forderte, alle Missbilligungen und Verweise müssten aus den Personalakten entfernt werden.

Schon Mitte Dezember hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf verbeamteten Lehrern ein Streikrecht zugebilligt und sich dabei auf die europäische Rechtsprechung berufen. Lehrer zählten nicht zum beamtenrechtlichen Kernbereich, so dass Sanktionen für die Teilnahme am Arbeitskampf nicht gerechtfertigt seien. Dagegen hatte das Verwaltungsgericht Osnabrück Mitte August das Streikverbot für verbeamtete Lehrer bestätigt und entschieden, dass es rechtens sei, Lehrern die an einem Warnstreik teilnähmen, die Bezüge zu kürzen sowie ein Bußgeld zu verhängen.

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