Süddeutsche Zeitung

Arbeitsrecht:Raucher fristlos entlassen

Am Arbeitsplatz rauchen - ein Kavaliersdelikt? Keineswegs. Wer an seiner Arbeitsstätte raucht, dem kann fristlos gekündigt werden - zumindest, wenn vorher mehrfach explizit ein Rauchverbot ausgesprochen wurde.

Rauchen am Arbeitsplatz kann schwerwiegende Folgen haben - wenn es zuvor explizit untersagt wurde. Wer im Job raucht, obwohl vorher mehrfach ein Rauchverbot ausgesprochen wurde, kann fristlos entlassen werden. Das hat das Arbeitsgericht Krefeld entschieden (AZ: 1 Ca 2401/10), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

In dem Fall hatte ein Arbeitnehmer, der Flüssigsauerstoff ausfuhr, trotz ausdrücklichen Verbots während der Fahrt geraucht. Daraufhin kündigte ihm sein Arbeitgeber fristlos. Der Fahrer zog vor Gericht - aber ohne Erfolg.

Die Richter waren der Ansicht, dass der Mitarbeiter seine Pflichten in erheblichem Maße verletzt hat. Vorher sei mehrmals vereinbart worden, dass Rauchen in allen Auslieferungsfahrzeugen und im Umkreis von mindestens zehn Metern tabu sei. Das hatte sowohl im Arbeitsvertrag als auch in einer Zusatzvereinbarung gestanden.

Das Rauchverbot sei so als wichtige Nebenpflicht im Arbeitsvertrag festgelegt worden. Ein Verstoß gegen diese Nebenpflicht berechtige daher zur fristlosen Kündigung.

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dpa/gal
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