·:Niederlande

Arbeitsplatz

Arbeitsverträge werden in der Regel schriftlich abgeschlossen, sie sollten auf jeden Fall enthalten: Höhe des Gehalts, Arbeitszeit, Urlaubsanspruch und Probezeit.

Verbreitet sind Jahresverträge, die sich automatisch verlängern. Sie können im gegenseitigen Einvernehmen gekündigt werden, der Arbeitnehmer verliert dann allerdings seinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung. Die Probezeit beträgt höchstens zwei Monate, bei einem Arbeitsvertrag von unter zwei Jahren höchstens einen Monat.

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