Süddeutsche Zeitung

Neuer Wohnort:Arbeitsamt zahlt Umzugskosten

Wer eine neue Stelle antritt, die mehr als zweieinhalb Stunden entfernt ist, bekommt von der Agentur für Arbeit bis zu 4500 Euro geschenkt.

Wer als Arbeitsloser einen neuen Arbeitsplatz gefunden hat und deshalb umziehen muss, kann von seiner zuständigen Agentur für Arbeit bis zu 4.500 Euro Umzugskosten-Zuschuss bekommen. Während in solchen Fällen früher eine Bedürftigkeitsprüfung vorausging und das Geld später zurückgezahlt werden musste, entfallen laut Allgemeiner Deutscher Direktbank nun die Überprüfung der Bedürftigkeit und die Rückzahlungspflicht.

Wie es weiter hieß, kann die Sonderzahlung beantragt werden, wenn zwischen dem neuen Arbeitsplatz und der alten Wohnung mehr als zweieinhalb Stunden Fahrzeit liegen. Weitere Hilfen wie Zuschüsse zur Arbeitskleidung oder zu Fahrtkosten bei Pendlern sind diesen Angaben nach ebenfalls möglich, viele könnten auch auch Jugendlichen gewährt werden, die bei der Arbeitsagentur als Bewerber für eine Ausbildungsstelle gemeldet sind.

Auf die Sonderhilfen besteht jedoch kein Rechtsanspruch, die jeweiligen Agenturen bewilligen sie im Rahmen ihrer zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ganz wichtig: Der Antrag zur Kostenübernahme muss vor Entstehung der Kosten gestellt werden. Wer erst umzieht und dann einen Antrag stellt, geht leer aus.

(AP)

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