Neue Richtlinie im Bundesarbeitsministerium:"Geringstmöglicher Eingriff in die Freizeit"

125 Jahre ASB

Will die Mitarbeiter ihres Ressorts "vor Selbstausbeutung schützen": Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU).

(Foto: dpa)

Anrufe und Mails nach Feierabend nur noch in begründeten Ausnahmefällen: Angestellte des Bundesarbeitsministeriums sollen in ihrer Freizeit dienstlich nicht mehr gestört werden. Ministerin von der Leyen hatte sich auf die Suche nach Stressfaktoren für ihre Mitarbeiter begeben.

Von Thomas Öchsner, Berlin

Im Bundesarbeitsministerium dürfen Führungskräfte Mitarbeiter nur noch "in begründeten Ausnahmefällen" in ihrer Freizeit durch E-Mails oder Anrufe stören. Zugleich soll keiner benachteiligt werden, der außerhalb seiner Arbeitszeit etwa sein Handy "abschaltet oder Nachrichten nicht abruft".

Darauf haben sich Personalrat und Leitung des Hauses geeinigt. Damit wurden wie bei VW oder der Telekom für die mehr als 1100 Staatsdiener im Ministerium erstmals "Regeln zur ausnahmsweisen Erreichbarkeit außerhalb der individuellen Arbeitszeit" festgelegt.

Die Kernsätze des neuen Kodex lauten: "Niemand, der über einen mobilen Zugang und ein Handy verfügt, ist außerhalb der individuellen Arbeitszeit verpflichtet, diese zu nutzen. Eine Selbstausbeutung der Beschäftigten soll vermieden werden." Für die Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit gelte "das Prinzip des geringstmöglichen Eingriffs in die Freizeit". Chefs dürften Beschäftigte im Urlaub grundsätzlich nicht in Anspruch nehmen.

Kontaktaufnahme nur in Ausnahmesituationen

Nach den neuen Regeln ist die ungeplante dienstliche Kontaktaufnahme nur möglich, wenn die zu erledigenden Aufgaben "unaufschiebbar" seien, "den Charakter einer Ausnahmesituation" hätten und nicht "bis zum nächsten Dienstbeginn" warten könnten. Der Kreis der eingeschalteten Personen sei "so klein wie möglich zu halten". Vorgesetzte müssten auf die "persönliche und familiäre Situation Rücksicht nehmen".

Der Kodex, den die Ministerin selbst unterschrieben hat, ist Teil weiterer Vereinbarungen zur Arbeit von zu Hause, unterwegs und mit dem Laptop. Nach Angaben des Ministeriums gibt es ein solches Regelwerk "in dieser Detailschärfe in keiner weiteren obersten Bundesbehörde". Der Personalrat hatte zuvor lange mit der Leitung des Ministeriums verhandelt.

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) sagte der Süddeutschen Zeitung: "Der Prozess, sich auf feste Regeln zum Schutz der seelischen Gesundheit zu verständigen, war so anstrengend wie lohnend." Man habe bei der Suche nach Stressfaktoren auch gelernt, dass "nicht alles, was immer schon so gemacht wurde, klug organisiert oder wirklich notwendig war". Für die vielen Mitarbeiter, die über Handy und Internet von überall aus arbeiten könnten, sei es enorm wichtig gewesen zu wissen, "wann sie erreichbar sein müssen und wann nicht. Diese Klarheit haben sie jetzt schwarz auf weiß."

Von der Leyen hatte vor gut einem Jahr "glasklare Regeln" für den Umgang mit Dienst-Handys gefordert. Es liege im Interesse der Arbeitgeber, "dass ihre Leute verlässlich vom Job abschalten, weil sie sonst auf Dauer ausbrennen".

Bei VW werden bereits 30 Minuten nach Dienstschluss keine Mails weitergeleitet. Die Telekom fordert ihre Mitarbeiter auf, in der Freizeit und im Urlaub berufliche Telefonate und dienstliche Schreiben zu unterlassen. Bei Eon, Puma oder BMW gibt es ebenfalls Beschränkungen.

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