Süddeutsche Zeitung

Nebenjob:Klicken gegen Geld

Heimarbeit am Computer, Micro-Jobs, Crowdworking - so erkennt man unseriöse Angebote.

Von Kristin Kruthaup/dpa

Es klingt verlockend: An Umfragen teilnehmen, Datensätze einlesen und damit per Mausklick ein paar Euro dazuverdienen, anscheinend mühelos und ohne Vorkenntnisse. Doch wie funktioniert das genau? Lohnt es sich? Und woran erkennt man Nepp? Die wichtigsten Informationen zur Heimarbeit am Computer.

Welche Möglichkeiten gibt es, von zu Hause aus Geld zu verdienen? Bei Online-Umfragen gibt man seine Meinung in einem Fragebogen für die Marktforschung ab und kassiert dafür ein paar Cent oder sogar Euro. Andere Möglichkeiten sind, Produkte zu testen, Webseiten auf ihre Nutzbarkeit hin zu prüfen, Daten zu erfassen oder Adresslisten zu pflegen.

Von welchen Angeboten sollte man die Finger lassen? Es gibt in diesem Bereich zahlreiche unseriöse Anbieter. Die Alarmglocken sollten läuten, wenn ein Nebenjob wahnsinnig lukrativ erscheint, sagt Julia Rehberg, Juristin bei der Verbraucherzentrale Hamburg. "Bei einer sehr simplen Tätigkeit kann man einfach nicht ein paar Tausend Euro im Monat verdienen", warnt sie. Dahinter stecke fast immer eine betrügerische Absicht, am Ende verlieren Verbraucher Geld, statt welches zu verdienen. Außerdem sollten Jobsuchende Angebote sofort aussortieren, bei denen sie in Vorkasse gehen müssen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn sie einen Job nur machen können, wenn sie zuerst eine teure Informationsbroschüre kaufen oder ein Seminar belegen müssen.

Welche Gefahren drohen? Auf keinen Fall sollten Verbraucher ihr Bankkonto zur Verfügung stellen. Manche Jobs bestehen daraus, Geld zu überweisen. Man erhält zum Beispiel 5000 Euro auf sein Konto und soll dann 4500 auf ein anderes Konto transferieren. Den Differenzbetrag dürfen Nutzer behalten. "Das hört sich zunächst toll an, doch dahinter steckt Geldwäsche", sagt Rehberg. Hier riskieren Verbraucher sogar eine Strafanzeige.

Wie erkennt man seriöse Anbieter? Es sollte auf der Webseite immer ein Impressum angegeben sein, mit einem Ansprechpartner, einer Postadresse und Kontaktmöglichkeiten, sagt Jürgen Wursthorn von der Bundesarbeitsagentur. Außerdem ist es wichtig, dass klar beschrieben ist, wie die Aufgabe aussieht und was der Umfang ist. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat bekannte schwarze Schafe der Branche zusammengetragen. Hier findet man die Liste: www.vzhh.de/recht/31499 /Nebenverdienste Liste.pdf.

Wie läuft der Nebenverdienst per Smartphone? Über Apps wie Workhub, Streetspotr, Clickworker oder Testbirds können Nutzer Micro-Jobs annehmen. Beim sogenannten Crowdworking verdienen sie Cent- oder kleinere Euro-Beträge, indem sie etwa die Speisekarte eines Restaurants fotografieren oder eine Rabattaktion im Supermarkt dokumentieren. Weltweit gibt es mittlerweile 2300 solcher Plattformen, etwa 65 davon in Deutschland, sagt Thomas Klebe, Leiter des Hugo-Sinzheimer-Instituts für Arbeitsrecht.

Was verdient man damit? Der Stundenlohn beim Crowdworking sei häufig sehr gering, sagt Klebe. In der Regel ist es nicht mehr als ein Zuverdienst, leben kann man von den Beträgen nicht. Wer sich dafür interessiert, soll sich genau anschauen, was der Job bringt und ob sich der Zeitaufwand dafür rechnet. Als Nächstes sei wichtig, die Plattform zu checken: Wie bewerten sie andere Nutzer? Das geht etwa auf der Webseite www.faircrowdwork.org, einem Angebot der IG Metall. Schließlich lohnt es sich auch, die allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuschauen. "Die deutschen Plattformen sind relativ fair, bei den internationalen herrscht jedoch Wilder Westen", sagt Klebe. Da kann etwa vorgegeben sein, dass bei laufenden Projekten der Auftraggeber einseitig die Bedingungen ändern kann oder die Crowdworker untereinander keinen Kontakt aufnehmen dürfen. Hier sei wichtig, genau zu prüfen, wo man mitmache.

Was müssen Mitarbeiter beachten, die von zu Hause aus arbeiten wollen? Haben Mitarbeiter eine feste Stelle, sollten sie checken, ob sie ihren Arbeitgeber über die Aufnahme eines Nebenjobs informieren müssen, sagt Klebe. Außerdem ist das Einkommen in der Steuererklärung anzugeben. Wer arbeitslos ist und Arbeitslosengeld I oder II bezieht, darf außerdem maximal 160 Euro im Monat dazuverdienen. Wer mehr bekommt, muss eine Kürzung der staatlichen Unterstützung hinnehmen. Außerdem darf man offiziell nicht mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten, um dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen zu können. Sonst droht unter Umständen eine Sperre des Arbeitslosengelds.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.2900754
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 12.03.2016
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.