Nach der Bewerbung:Was passiert beim Gesundheitscheck?

Vorsorgeuntersuchung

Vor der Einstellung zum Arzt: Was ist bei Gesundheitschecks erlaubt?

(Foto: Frank May/dpa)

Das Vorstellungsgespräch ist überstanden, die neue Stelle scheint zum Greifen nah - da gibt es eine Besonderheit: Manche Arbeitgeber verlangen einen Gesundheitscheck. Mancher fordert, dass der Bewerber zum Betriebsarzt gehen muss, andere möchten ein Gesundheitszeugnis vorgelegt bekommen. Das verunsichert viele Arbeitnehmer: Müssen sie das machen? Und worauf ist dabei zu achten?

Kann der Arbeitgeber Bewerber zu einem Gesundheitscheck verpflichten?

Nein, sagt Björn Gaul, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln. Es ist immer die Entscheidung des Bewerbers, ob er ihn macht oder nicht. Aufgrund des Rechts auf körperliche Unversehrtheit und auf informationelle Selbstbestimmung kann rein rechtlich niemand dazu verpflichtet werden. In der Praxis sieht das aber häufig anders aus. "Es gibt oft eine Art faktischen Zwang", erläutert Prof. Jobst-Hubertus Bauer, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Stuttgart. Mancher Arbeitgeber handelt nach dem Motto: Entweder du machst die Untersuchung und bringst mir das Zeugnis, oder ich gebe die Stelle einem anderen Bewerber, der dazu bereit ist.

Wieso verlangt der Arbeitgeber Gesundheitschecks?

In einigen Berufen ist der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet. Das ist etwa bei Piloten und Medizinern der Fall - oder Mitarbeitern, die mit Produkten der Lebensmittel- oder Pharmaziebranche in Berührung kommen. Hier will der Gesetzgeber sicherstellen, dass von Arbeitnehmern mit ansteckenden Erkrankungen keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehen kann. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Erstuntersuchung auch bei Jugendlichen, die unter 18 Jahre alt sind und ins Berufsleben starten. Sie sollen keine Arbeit machen, zu der sie körperlich nicht in der Lage sind, erläutert Sven Thora von der Arbeitnehmerkammer Bremen.

Auch angehende Beamte müssen sich von einem Amtsarzt durchchecken lassen, bevor endgültig über ihre Übernahme in den Staatsdienst entschieden wird. Dabei untersucht der Amtsarzt den Anwärter vor allem auf Krankheiten, die ihn bei der Berufsausübung beeinträchtigen könnten - bei angehenden Lehrern wird zum Beispiel das Gehör untersucht, der Body-Mass-index ermittelt und nach psychischen Erkrankungen gefragt.

Wie sehen die Gesundheitstests aus?

Häufig verlangt der Arbeitgeber ein Gesundheitszeugnis. Das kann zum Beispiel der Hausarzt ausstellen. In dem Zeugnis bestätigt der Mediziner, dass ein Bewerber für eine bestimmte Tätigkeit geeignet ist oder nicht. Details zum Gesundheitszustand enthält es nicht. Manchmal soll aber auch ein Test gemacht werden. Wie der aussieht, hängt vom Arbeitgeber ab und von dem Beruf, für den Jobsuchende sich bewerben. Auch hier darf der Arzt grundsätzlich nur Untersuchungen machen, die gesetzlich vorgeschrieben oder für die Feststellung der Arbeitsfähigkeit erforderlich sind und denen der Mitarbeiter zustimmt, erläutert Björn Gaul.

Müssen Mitarbeiter die Untersuchung beim Betriebsarzt machen?

Nein. Es gibt einen Anspruch auf freie Arztwahl - und die gilt auch im Arbeitsverhältnis. Gelegentlich sind Klauseln im Arbeitsvertrag zu finden, welche die Arztwahl einschränken - dort steht dann zum Beispiel, dass bei Problemen zuerst der Betriebsarzt aufgesucht werden muss. Solche Klauseln sind jedoch unzulässig. Bei Beamten ist jedoch in Fragen der Dienstfähigkeit der jeweilige Amtsarzt zuständig.

Was darf der Betriebsarzt dem Arbeitgeber mitteilen?

Der Betriebsarzt unterliegt - wie jeder Mediziner - der ärztlichen Schweigepflicht. Was er dem Arbeitgeber mitteilen darf, hängt davon ab, was der Bewerber ihm erlaubt. In der Regel gibt der Betriebsarzt nach der Untersuchung lediglich seine Einschätzung ab, ob der Mitarbeiter zur Ausübung des Jobs gesundheitlich in der Lage ist oder nicht. Er darf aber keine Untersuchungsbefunde weitergeben. Testet er zum Beispiel einen Mitarbeiter positiv auf Drogen - derlei Tests sind natürlich nicht die Regel, sondern meist vom Job abhängig -, darf er das dem Arbeitgeber nicht mitteilen. Er kann dann nur sagen, dass jemand für die Ausübung des Jobs nicht infrage kommt.

Worauf sollten Betroffene achten?

Wichtig ist, dass sie keiner generellen Aufhebung der Schweigepflicht zustimmen, rät Thora. Denn sobald sie das getan haben, darf der zuständige Mediziner nicht nur fast alles testen - er darf die Ergebnisse auch im Detail an den Arbeitgeber weitergeben.

Darf der Personaler im Bewerbungsgespräch nach der Gesundheit fragen?

Fragen zum Gesundheitszustand sind nur dann zulässig, wenn sie für die Ausübung des Jobs relevant sind. So darf zum Beispiel ein Bewerber für eine Stelle als Lkw-Fahrer gefragt werden, ob er in der Vergangenheit Probleme mit Alkohol hatte. Haben die Fragen keinen unmittelbaren Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit, sind sie tabu.

Was können Bewerber machen, wenn der Personaler sie trotzdem stellt?

Haben Arbeitsuchende Angst, dass sie den Job sonst nicht bekommen, dürfen sie bei unzulässigen Fragen zum Gesundheitszustand im Zweifel sogar lügen. Kommt das später heraus, kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag aus diesem Grund nicht anfechten. Eine Alternative zur Lüge sehen viele Bewerber nicht: Schweigen sie bei diesen Fragen, denkt der Personaler schnell, der Jobsuchende hätte etwas zu verbergen.

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