MünsterBundesverfassungsgericht prüft neue Regeln für Schlachthöfe

Schweinehälften passieren ein Kontrollterminal im Zerlegebereich eines Schlachthofs.
Schweinehälften passieren ein Kontrollterminal im Zerlegebereich eines Schlachthofs. picture alliance/Ingo Wagner/dpa/Symbolbild

Das Bundesverfassungsgericht nimmt die neuen gesetzlichen Regelungen für die Fleischindustrie unter die Lupe. Wie ein Sprecher am Dienstag in Karlsruhe...

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Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht nimmt die neuen gesetzlichen Regelungen für die Fleischindustrie unter die Lupe. Wie ein Sprecher am Dienstag in Karlsruhe mitteilte, sind elf Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung anhängig. Das Gesetz soll eigentlich zum 1. Januar 2021 in Kraft treten und vor allem Ausbeutung und riskante Arbeitsbedingungen in deutschen Schlachthöfen verhindern. Kritiker halten es für verfassungswidrig. Wer die Beschwerdeführer sind, teilte der Sprecher aus Datenschutzgründen nicht mit. Ein konkreter Entscheidungstermin sei noch nicht absehbar.

Als Reaktion auf massenhafte Corona-Fälle in deutschen Schlachthöfen hatten Bundestag und Bundesrat kurz vor Weihnachten strengere Vorschriften für die Fleischindustrie beschlossen. Unter anderem ist ab dem kommenden Jahr der Einsatz von Subunternehmen mit osteuropäischen Billiglohn-Arbeitern verboten. „Wir beenden organisierte Verantwortungslosigkeit, die sich über Werkverträge und Leiharbeit in dieser Branche breitgemacht hat“, erklärte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) damals.

Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen schrieb in einer Stellungnahme an das Gericht, das Arbeitsschutzkontrollgesetz enthalte unverhältnismäßige und damit verfassungswidrige Eingriffe in die Berufsausübungsfreiheit der Firmen. Stand Juni 2019 seien in Berufen der Fleischverarbeitung 926 Menschen als Zeitarbeitnehmer tätig gewesen, was einem Anteil von 1,36 Prozent entspreche, hieß es in einer Mitteilung. „Dies belegt: Der Einsatz von Zeitarbeitskräften erfolgt nur im Randbereich, ersetzt keine Stammarbeitsplätze, sondern ergänzt sie dort, wo punktuell zusätzliches Personal benötigt wird, beispielsweise in Hochzeiten der Grillsaison.“

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