Süddeutsche Zeitung

Lohnspiegel:Zusatzinformationen

WSI-Tarifarchiv: Neue Daten zum Weihnachtsgeld

Der Westen liegt vorn - Tarifbindung zahlt sich aus

Fast 70 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten eine Jahressonderzahlung. Dies ergibt eine Auswertung des LohnSpiegels, durchgeführt vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut in der Hans-Böckler-Stiftung (WSI): Am weitesten verbreitet ist das klassische Weihnachtsgeld. Dies erhält gut die Hälfte der Befragten (57 Prozent). 13 Prozent der Beschäftigten erhalten eine Gewinnbeteiligung und 16 Prozent eine andere Form der Sonderzahlung. Nur ein kleiner Teil der Beschäftigten erhält zusätzlich zum Weihnachtsgeld eine Gewinnbeteiligung oder eine andere Sonderzahlung.

Positiv wirkt sich aus, wenn Betriebe tarifgebunden sind. 83 Prozent der befragten Beschäftigten in Betrieben mit Tarifbindung bekommen eine Jahressonderzahlung, in Betrieben ohne Tarifbindung sind es nur 56 Prozent. Ein klassisches Weihnachtsgeld erhalten 71 Prozent der Beschäftigten, die nach Tarif bezahlt werden, verglichen mit 44 Prozent in Betrieben ohne Tarifbindung.

Die Zahlen zum Weihnachtsgeld zeigen auch, dass nach wie vor deutliche Unterschiede zwischen West- und Ostdeutschland bestehen. In den alten Ländern erhalten insgesamt 60 Prozent der Beschäftigten Weihnachtsgeld, in den neuen lediglich 40 Prozent. In beiden Landesteilen wirkt sich die Tarifbindung der Betriebe positiv aus.

Beim Weihnachtsgeld liegen auch konkrete Daten zur Höhe vor: Im Durchschnitt ergibt sich ein Weihnachtsgeld von brutto 1.609 Euro. Im Westen fällt es mit 1.669 Euro deutlich höher aus als im Osten mit 1.071 Euro. Auch bei der Höhe wirkt sich die Tarifbindung positiv aus: Beschäftigte in Betrieben mit Tarifbindung erhalten im Durchschnitt 1.892 Euro, diejenigen ohne Tarifbindung dagegen nur 1.418 Euro (Datenbasis: 1.922 Befragte).

Tarifliche Regelungen weitgehend unverändert Eine parallele Auswertung von Tarifverträgen aus 23 Branchen durch das WSI-Tarifarchiv der Hans-Böckler-Stiftung zeigt: In den meisten Wirtschaftszweigen sehen die geltenden Tarifverträge ein Weihnachtsgeld vor. Es wird überwiegend als fester Prozentsatz vom Monatseinkommen berechnet. Es erhöht sich also immer in dem Maße, wie auch der tarifliche Monatsverdienst steigt. Die in den einzelnen Tarifverträgen festgelegten Prozentsätze haben sich im Vergleich zu den Vorjahren kaum verändert.

Weitgehend gleich geblieben sind auch die Regelungen in verschiedenen Tarifverträgen, die die Höhe der Sonderzahlung an die wirtschaftliche Lage des Unternehmens koppeln. So kann beispielsweise in der westdeutschen chemischen Industrie die tarifliche Sonderzahlung von normalerweise 95 (Ost: 65) Prozent eines Monatsentgelts je nach wirtschaftlicher Lage zwischen 80 und 125 (Ost: 50/95) Prozent schwanken. Im Bankgewerbe liegt dieser Korridor zwischen 90 und 120 Prozent. Wenn nichts anderes vereinbart wird, erhalten die Beschäftigten hier 100 Prozent eines Monatsentgeltes. In der Süßwarenindustrie West kann das tarifliche Weihnachtsgeld von normalerweise 100 Prozent zwischen 70 und 130 Prozent variieren.

Die Höhe des tariflichen Weihnachtsgeldes fällt je nach Tarifbereich unterschiedlich aus. Ein im Vergleich hohes Weihnachtsgeld erhalten unter anderem die Beschäftigten im Bankgewerbe, in der Süßwarenindustrie, in der westdeutschen Chemieindustrie sowie in der Druckindustrie. Darunter liegen unter anderem die Bereiche Versicherungen (80 Prozent), Einzelhandel (West) (62,5 Prozent) sowie Metallindustrie (West) (55 Prozent). Im öffentlichen Dienst (Gemeinden) beträgt das Weihnachtsgeld je nach Vergütungsgruppe zwischen 60 und 90 Prozent. In vielen Bereichen haben die Beschäftigten in den neuen Ländern mittlerweile gleichgezogen.

Weniger als ihre KollegInnen im Westen erhalten die Ost-Beschäftigten zum Beispiel in den Bereichen Chemie (65 Prozent), öffentlicher Dienst (Gemeinden 45 bis 67,5 Prozent) und Metallindustrie (50 Prozent). Kein Weihnachtsgeld erhalten unter anderem die Beschäftigten im Gebäudereinigerhandwerk und im Bauhauptgewerbe Ost.

Weitere Informationen dazu im Böckler Impuls 18/2007.

Ansprechpartner in der Hans-Böckler-Stiftung: Dr. Reinhard Bispinck Leiter des WSI-Tarifarchivs Tel.: 0211-7778-232 E-Mail: Reinhard-Bispinck@boeckler.de

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