Leserdiskussion:Wie weit sollte die Kirche ins Privatleben eingreifen dürfen?

Tag des offenen Denkmals in Brandenburg

Mit seinem heutigen Urteil stellt der EuGH fest, dass leitende Mitarbeiter kirchlicher Einrichtungen ihr Privatleben nicht zwingend mit dem Ethos der Kirche in Einklang bringen müssen.

(Foto: dpa)

Die Kündigung eines Chefarztes einer katholischen Klinik nach einer Scheidung kann eine verbotene Diskriminierung darstellen, urteilt der Europäische Gerichtshof. Entscheidend sei, ob die Religion eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung für die berufliche Tätigkeit darstellt.

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