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Die Kündigung eines Chefarztes einer katholischen Klinik nach einer Scheidung kann eine verbotene Diskriminierung darstellen, urteilt der Europäische Gerichtshof. Entscheidend sei, ob die Religion eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung für die berufliche Tätigkeit darstellt.
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